Pflegeversicherung

Definition

Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung als neuen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Sie ist neben der Kranken-, Unfall-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie dient dazu, das Risiko der Pflegebedürftigkeit (Pflegefall) abzusichern. Oberstes Ziel der Versicherung ist es, den pflegebedürftigen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Pflegekosten ab. Den Rest trägt der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen. Die Pflegeversicherung wird daher auch – angelehnt an die Kraftfahrzeugversicherung – als „Teilkasko-Versicherung“ oder als „Kernsicherungssystem“ bezeichnet. Diese Begriffe sind allerdings nicht ganz zutreffend. Bei den Leistungen der Pflegeversicherung handelt es sich nämlich nur um Zuschussleistungen. Ein bestimmter Betrag, der von den Pflegestufen abhängt, wird gezahlt, der tatsächliche restliche Bedarf muss selbst finanziert werden.

Dennoch sollte man diese Versicherung nicht schlechtreden, da sie seit ihrer Einführung zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Betroffenen geführt hat.

Wichtige Regelungen zur Pflegeversicherung finden sich im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI).

Wie viele Menschen nehmen die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch?

Derzeit nehmen mehr als zwei Millionen Menschen jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Rund 1,53 Millionen Versicherte – also der Großteil – benötigt ambulante Leistungen, 0,72 Millionen Menschen müssen stationär gepflegt werden (Stand Januar 2010 laut Bundesministerium für Gesundheit).

Wer zahlt in die Pflegeversicherung ein?

Bereits bei der Einführung der Pflegeversicherung wurde auf eine umfassende Versicherungspflicht geachtet, mit dem Hintergedanken, dass jeder einmal auf Hilfe angewiesen sein kann.

Jeder, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung finanzieren sich über Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen.

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

Die Leistungen der Pflegeversicherung gestalten sich folgendermaßen:

  • Die Pflegepersonen (meist Angehörige) erhalten durch das Pflegegeld Unterstützung; ihre soziale Absicherung ist gewährleistet (Rentenansprüche, Pflegezeit, Wiedereingliederung in den Beruf, Unfallversicherung).
  • Der Pflegebedürftige und evtl. seine Pflegeperson erhalten konkrete Unterstützung durch Dienstleistungen der Pflegedienste (Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege – wenn der Angehörige ausfällt – und Betreuungsleistungen).
  • Es wird auch technische Unterstützung durch Pflegehilfsmittel gewährt.

Auch außerhalb der Wohnung des Pflegebedürftigen kann zeitweise durch eine Tagespflege oder Kurzzeitpflege die häusliche Pflege gesichert werden.

Die Pflegeversicherung finanziert auch teilweise die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Wer bekommt welche Leistungen?

Um die vollen Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Versicherte mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten Vorversicherungspflicht. (Zeiten haben sich nach der Pflegeversicherungsreform 2008 geändert!).

Der Grad und die Dauer der Hilfsbedürftigkeit entscheiden darüber, wie viele Leistungen einem Pflegebedürftigen aus der Versicherung zustehen. Fragen, die dazu geklärt werden müssen, sind beispielsweise, ob der Betroffene nur Hilfe beim täglichen Waschen und Einkaufen, oder beispielsweise eine tägliche Rundumbetreuung in einer stationären Einrichtung braucht.

Um den Betreuungsaufwand abschätzen zu können, gibt es verschiedene Pflegestufen (siehe eigenes Kapitel).

Bei der Frage, von wem und wie der Pflegebedürftige gepflegt werden will, hat er die alleinige Entscheidungsgewalt. Er kann das Geld der Pflegeversicherung seinen pflegenden Angehörigen zukommen lassen oder auch professionelle Fachkräfte als Hilfe in Anspruch nehmen.

Kann man sich auch freiwillig in der sozialen Pflegeversicherung weiterversichern?

Will man den Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus der Versicherungspflicht aufrechterhalten, so gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig weiterzuversichern. Der Betroffene muss aber in den vorangegangenen fünf Jahren mindestens 24 Monate oder in den letzten 12 Monaten ununterbrochen Mitglied der Pflegeversicherung gewesen sein.

Die Möglichkeit der Weiterversicherung auf Antrag gilt auch für Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder wegen eines gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden.

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit (Online-Auftritt)

Die neue Pflegeversicherung, Andreas Heiber, Linde international

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011