Betreute Hausgemeinschaften

Betreute Hausgemeinschaften stellen eine Art Weiter- oder Alternativentwicklung zu den herkömmlichen Pflegeheimen dar. Diese Wohnform wurde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) entwickelt und wird daher auch als „KDA-Hausgemeinschaft“ bezeichnet.

Wie in betreuten Wohngemeinschaften werden die Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe auf der Grundlage einer stationären Betreuung versorgt. Deshalb gilt für die betreuten Hausgemeinschaften das Heimrecht. Für gewöhnlich sind mehrere Hausgemeinschaften auf einem bestimmten Grundstück angesiedelt oder in einem größeren Gebäude des Trägers. Solche Hausgemeinschaften gibt es auch schon innerhalb bestehender „herkömmlicher“ Pflegeheime. Im Mittelpunkt steht der durch Hauswirtschaftskräfte unterstütze Wohnalltag. Zusätzliche Pflegekräfte werden je nach Bedarf eingesetzt.

Was zeichnet Betreute Hausgemeinschaften aus?

Die stationäre Betreuung nimmt hier eine Entwicklung in Richtung Privatheit und Dezentralisierung. Der starre Ablauf in einem Heim wird aufgebrochen, die Atmosphäre ist privater. Normalität soll den Alltag bestimmen und nicht Heimroutine.
Das Modell zeigt, dass auch stärker pflegebedürftige Menschen einen normalen Wohnalltag leben können. Dies kann sogar in umgestalteten herkömmlichen Wohneinrichtungen erreicht werden.

Wie sieht das Leben in solchen Gemeinschaften aus?

Für gewöhnlich leben sechs bis zwölf Bewohner in einer solchen Gemeinschaft. Diese Wohneinheit kann sich innerhalb einer Wohnanlage befinden oder in einem Gebäude außerhalb des Heimareals. Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat ein eigenes Zimmer ( Pflegeheim; oft Zweibettzimmer). Die Privatsphäre bleibt so auch bei starker Pflegebedürftigkeit gewahrt. Die Pflege und Betreuung führen Mitarbeiter/innen des Heims durch. Die Mitglieder der Gemeinschaft haben entweder den Status eines Heimbewohners, selten sind sie Mieter, wie dies bei betreuten Wohngemeinschaften der Fall ist.

Im Alltag der betreuten Hausgemeinschaften steht nicht primär die pflegerische Versorgung im Vordergrund, sondern ein möglichst normales Alltagsleben.
Dabei orientiert man sich an den Bedürfnissen, Wünschen und Gewohnheiten der Bewohner. Sie beteiligen sich gemäß ihren Fähigkeiten auch an der Führung des Haushaltes. Unterstützt werden sie dabei von Hauswirtschaftskräften. Pflegekräfte ergänzen bei Bedarf deren Arbeit.

In der Wohngruppe wird ein ganz „normaler“ Haushalt geführt. Kochen, Essen, Putzen und Waschen sowie die Pflege, finden innerhalb der Wohngemeinschaft statt. Im Gegensatz zum Pflegeheim hat hier eine Dezentralisierung stattgefunden. Denn die zentralen großen „Abteilungen“, wie Großküche, Wäscherei und Schwesternzimmer eines Pflegeheims sind quasi in die autarke Hausgemeinschaft integriert.

Probleme betreuter Hausgemeinschaften

Betreute Hausgemeinschaften unterliegen in der Regel dem Heimrecht, welches bauliche, personelle und rechtliche Vorgaben aufweist. In der Praxis kann sich dies als hinderlich erweisen, da Ausnahmeregelungen erwirkt werden müssen, damit das Projekt „normales Wohnen“ durchgeführt werden kann.
Außerdem haben die Pflegekräfte den Ablauf und die Strukturen des Heimbetriebes bereits oft so verinnerlicht, dass sie diese häufig automatisch in die Wohngruppe hineintragen. Sie haben so auch oft Probleme sich arbeitstechnisch auf die Bedürfnisse einer Wohngruppe einzustellen.

Finden geeigneter Objekte

Platz für diese Wohnform wird häufig dann errichtet, wenn ein Neubau einer Alteneinrichtung ansteht oder die Modernisierung eines Traktes oder einer Station in einem Alten- oder Pflegeheim durchgeführt wird.

Wie kostenintensiv gestaltet sich diese Wohnform?

Die Kosten bewegen sich im Rahmen der üblichen Kosten für ein Pflegeheim, also bei rund 3.000 Euro monatlich.

Quelle:

Leben und Wohnen im Alter, Stiftung Warentest, Sabine Keller

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011