Spezielle Kost

Eine Kost für kranke pflegebedürftige Menschen ist je nach Bedarf die Schonkost, eine spezielle Diät, die Zusatznahrung oder Trinknahrung sowie die „künstliche Ernährung“, bei der es mehrere Möglichkeiten gibt (bsp. PEG).

Schonkost

Eine Schonkost wird dann notwendig, wenn Nahrungsmittel Beschwerden, wie Druck- und Völlegefühl, Blähungen, Sodbrennen, Verstopfung und Ähnliches hervorrufen. Schwer verdauliche Speisen werden dann vom Speiseplan gestrichen. Dies können sein:

Fleisch:                      fettes Schweine- und Hammelfleisch

Fisch:                         geräucherte Varianten

Eier:                           hart gekochte Eier

Fette:                         Schmalz, Talg, Öle mit gesättigten Fettsäuren

Gemüse:                    Kraut, Kohl, Hülsenfrüchte, Pilze.

Ziel der Schonkost ist es, bestimmte Organe und deren Funktionen zu schonen. Es empfiehlt sich daher, frittierte, panierte und gebratene Speisen zu meiden und nicht scharf zu würzen.

Spezielle Diät

Eine spezielle Diät wird dann notwendig, wenn bestimmte Organ- und Stoffwechselfunktionen beeinträchtigt sind. Eine solche Diät stellt immer eine einschneidende Maßnahme für die Betroffenen dar. Für gewöhnlich wird sie vom behandelnden Arzt verordnet.

Der Erfolg der Diät ist abhängig von der richtigen Zusammenstellung, der konsequenten Einhaltung und ihrer Anwendung über den vorgeschriebenen Zeitraum. Dabei bestehen manche Diäten ein Leben lang, beispielsweise bei Nierenerkrankungen oder einem Diabetes mellitus, und andere nur einen gewissen Zeitraum (bsp. nach Operationen).

Den Diätplan selbst sollte eine geschulte Fachkraft, wie eine Diätassistentin oder Diabetesberaterin, erstellen bzw. man sollte sich von ihr beraten lassen. Nach einem solchen Plan kann dann auch die Zubereitung durch die pflegenden Angehörigen erfolgen.

Zusatz- und Trinknahrung

Energie- und nährstoffreiche Trinknahrung aus der Apotheke kann helfen, Mangelerscheinungen oder Defizite auszugleichen. Sie kann auch dazu verwendet werden, um die zubereitete Nahrung zu ergänzen oder anzureichern.

Trinknahrung kann unter Umständen verordnet werden.

Künstliche Ernährung (Sondennahrung, PEG)

Die künstliche Ernährung erfolgt über eine Magensonde. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

Über die Nase wird ein Ernährungsschlauch bis in den Magen vorgeschoben. Ein Teil der Sonde verbleibt außerhalb der Nase und kann so gut befestigt werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Ernährungssonde direkt durch die Haut von außen in den Magen zu legen. Diese Sonde wird als PEG-Sonde (= perkutane endoskopische Gastrostomie-Sonde) bezeichnet. Sie wird mit einem Endoskop von außen durch die Bauchdecke im Magen platziert.

  • Vor – und Nachteile der einzelnen Sondentypen

Die über die Nase führenden Magensonden – sogenannte nasogastrische Sonden – werden für gewöhnlich nur für eine befristete Zeit gelegt, da Schleimhautreizungen durch sie möglich sind. Zudem sind sie bei Veränderungen der Speiseröhre kontraindiziert. Viele der Betroffenen empfinden die gut sichtbaren Magensonden meist als Fremdkörper und fühlen sich stigmatisiert, da sie sofort als Kranke identifiziert werden. Außerdem ist dieser Sondentyp für verwirrte Patienten, die nicht kooperieren, ungeeignet. Die Erkrankten ziehen sich diese Sonden und richten evtl. mehr Schaden an, als die Sonde an Vorteilen bringt.

Allerdings lassen sich die nasogastrischen Sonden bei einem kooperierenden Patienten verhältnismäßig leicht – ohne Operation – schnell platzieren.

Die PEG-Sonde ist für Patienten gedacht, die über einen längeren Zeitraum künstlich ernährt werden sollen. Dieser Sondentyp wird meist von den Betroffenen besser toleriert als eine nasogastrische Sonde. Zudem ist – neben der Sondennahrung – die Aufnahme von Nahrung über den Mund möglich. Die PEG-Sonde ist auch einfach im ambulanten Bereich zu handhaben.

Allerdings ist das Legen dieser Sonde aufwendiger. Mit Hilfe eines Endoskops wird die Sonde durch die Bauchdecke im Magen platziert. Vor dem Eingriff erhält der Patient ein beruhigendes Medikament. Komplikationen aufgrund der Operation sind möglich.

  • Wer zahlt für die Sondenernährung?

Eine Sondenernährung wird von den gesetzlichen Krankenkassen unter zwei Voraussetzungen gezahlt: der Arzt muss sie als medizinisch notwendig erachten und die Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung muss beim Pflegebedürftigen fehlen. Dies kann der Fall sein:

  • bei massiven Schluckstörungen,
  • bei stark geschwächten und pflegebedürftigen Menschen.
  • Wer hilft?

Auch zu Hause kann die künstliche Ernährung durchgeführt werden. Pflegefachkräfte von Pflegediensten oder aus Sozialstationen können dabei helfen. Weitere Ansprechpartner sind Ernährungsberater. Die Entscheidung für eine künstliche Ernährung sollte allerdings nach Möglichkeit vom Betroffenen selbst gefällt werden.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011