Kosten für die Tagespflege

Die Einrichtungen der Tagespflege haben ein umfassendes Angebot, das von der medizinischen Behandlungspflege, der Versorgung mit Essen und Trinken bis hin zu  vielseitigen Angeboten für Körper und Geist reicht. Natürlich hat ein derart umfassendes Angebot auch seinen Preis.

Die genauen Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter und müssen vor Ort erfragt werden. Die Preise richten sich auch danach, ob der Besucher der Tagespflege eine Pflegestufe hat und wenn ja, welche.

Die Kosten für die Tagespflege setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Der Gast zahlt für Unterkunft und Verpflegung (ca. 10 Euro). Diese Kosten muss er selbst tragen. Außerdem kommt er für die sogenannten Investitionskosten (= Kosten für die Errichtung und Instandsetzung der Einrichtung) auf. Dieser Kostenposten beläuft sich für gewöhnlich auf unter 10 Euro pro Versorgungstag und wird häufig von öffentlichen Trägern (bsp. Ländern) übernommen. Schließlich fallen noch die Fahrtkosten an. Diese sind je Anbieter und Fahrtweg verschieden, können aber von der Pflegekasse zumindest anteilig übernommen werden.

Den größten Anteil machen die Pflegekosten aus. Sie liegen bei unter 30 bis über 60 Euro je Tag. Die Kosten sind nach Pflegestufe gestaffelt. Liegt keine Pflegestufe vor, so sind sie am günstigsten. Von Anbieter zu Anbieter variieren die Tagessätze stark.

Man muss für eine Betreuung für pro Monat (von Montag bis Freitag; 20 Tage pro Monat) mit 600 (und darunter) bis 1.200 Euro (und mehr) Kosten rechnen.

Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil der Pflegekosten und Fahrtkosten bis zu einem bestimmten Pauschalbetrag. Dazu muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden.

Der Höchstbetrag für die Übernahme der Kosten beträgt je nach Pflegestufe zurzeit (Stand: 01.01.2010) pro Monat:

Pflegestufe I 440 Euro (ab 01.01.2012: 450 Euro)

Pflegestufe II 1.040 Euro (ab 01.01.2012: 1.100 Euro)

Pflegestufe III 1.510 Euro (ab 01.01.2012: 1.550 Euro)

Monatliche Kosten, die über diese Pauschalbeträge hinausgehen, muss der Tagesgast selbst zahlen. Sollte dies mit der vorhandenen Rente nicht möglich sein, so kann das Amt für Soziale Dienste oder die Kriegsopferfürsorge finanziell unterstützend eingreifen.

Tagespflegestätten sind im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (§ 45b des Sozialgesetzbuches (SGB) XI) anerkannt. Damit stehen für Menschen, die einen erhöhten Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung benötigen (meist demente Patienten), zusätzliche Gelder zur Verfügung (siehe dazu auch das Kapitel „Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“).

Ob dieser Bedarf – neben den Pflegestufen besteht – ermittelt in der Regel der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen. Der Grundbetrag, den die Pflegekassen für den erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf zur Verfügung stellen, beläuft sich auf 100 Euro pro Monat, also 1.200 Euro im Jahr; der erhöhte Betrag auf 200 Euro monatlich (2.400 Euro im Jahr). Die Gelder können für die Finanzierung der Kosten für die Tagespflege mitgenutzt werden.

Es ist zudem möglich, die Leistungen für die Tagespflege mit Leistungen aus der häuslichen Pflege zu kombinieren. Denn die Tagespflege deckt ja nur einen Teil der Versorgung ab. Die restliche Pflege findet zu Hause statt. Die Leistungen aus der Tagespflege können demnach mit Pflegesachleistungen (Leistungen des ambulanten Pflegedienstes), Pflegegeld oder sogenannten Kombinationsleistungen (= Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen) kombiniert werden. Weitere detaillierte Ausführungen zu diesem Thema finden sich in dem Kapitel „Tages- und Nachtpflege“.

Die Tagespflege wird von den Pflegekassen auch im Rahmen einer sogenannten Verhinderungspflege (Pflegevertretung oder Ersatzpflege) mitfinanziert. Diese Pflegeleistung greift, wenn der/die pflegende(n) Angehörige(n) krank sind oder einmal in den Urlaub fahren wollen (siehe dazu auch das Kapitel „Leistungen bei Pflegevertretung“).

Die Einrichtungen der Tagespflege geben gerne Auskünfte über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, sollte man sich in diesem „Kostendschungel“ nicht zurechtfinden. Diese Finanzierungsberatung gehört in der Regel zum kostenlosen Service der Einrichtungen dazu.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011