Standards für barrierefreie Wohnungen

Wünschenswert ist es, bei Neubauten auf eine Bauweise zu achten, welche die Bedürfnisse von Älteren von vornherein berücksichtigt. Kriterien, welche die Nutzung durch ältere Menschen einschränken, sind: Barrieren, zu kleine Bäder und enge Küchen.

Sinnvoll wäre, dass nachträgliche Anpassungen leicht möglich sind und teure Umbauten erst gar nicht stattfinden müssen. Auch bei Modernisierungen oder Instandsetzungen sollte immer auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet werden. Gestaltungsmerkmale dafür sind in der DIN-Norm 18025 festgehalten.

Bisher geschieht die Umsetzung von baulichen Maßnahmen, welche sich nach dieser DIN-Norm richten, auf freiwilliger Basis. Wünschenswert wäre die konsequente Umsetzung, damit – ohne nennenswerte Mehrkosten – Wohnraum für die steigende Zahl älterer Menschen entsteht.

Doch nicht nur Senioren profitieren von einer solchen Bauweise, sondern auch Rollstuhlfahrer, jüngere Menschen mit und ohne Handicaps und auch junge Familien, da die Wohnungen leicht von Kindern und Eltern mit Kinderwagen genutzt werden können.

Einige wichtige Punkte dieser DIN-Norm sind:

Vermeidung/Verzicht von Stufen und Schwellen:

  • Der Hauseingang sollte ohne Stufen erreichbar sein. Auch der Zugang zu einer Wohnebene sollte barrierefrei möglich sein. Zumindest sollte die Chance bestehen, einen Aufzug, Hebelift oder eine Rampe nachrüsten zu können.
  • Innerhalb der Wohnung sollte es keine Türschwellen geben. Die Schwelle zum Balkon darf maximal zwei Zentimeter aufweisen. Auch dieser Höhenunterschied sollte durch eine Rampe gut ausgleichbar sein.
  • Das Bad sollte nach Möglichkeit mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet sein.

Genügend große Bewegungsflächen:

  • Die Bewegungsflächen in der Wohnung sollten mindestens die Fläche von 120m x 120m haben. Zu diesen Flächen gehört der freie Raum vor Einrichtungen in Küche und Bad, außerdem vor dem Bett im Schlafzimmer.
  • Die Bewegungsflächen außerhalb der Wohnung sollten ein Maß von 1,50m x 1,50m aufweisen. Gemeint sind damit beispielsweise die Flächen vor Aufzügen oder zwischen Wänden oder auf Balkonen.
  • Die Türbreiten innerhalb der Wohnung sollten 80 Zentimeter betragen, außerhalb 90 Zentimeter.
  • Die Vorgabe für die Maße von Aufzügen beläuft sich auf 1,10m x 1,40m.

Höhenbegrenzung von bestimmten Elementen:

  • Lichtschalter und Türgriffe sollten maximal in einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht werden.

Der nichttransparente Teil einer Balkonbrüstung darf maximal eine Höhe von 60 Zentimetern aufweisen.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011