Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können Umbaumaßnahmen, wie beispielsweise der Umbau des Bades oder das Anbringen eines Treppenliftes, sein oder sogar die Bezuschussung eines Umzugs (bsp. 1. Stock in Parterre) sowie auch technische Hilfen im Haushalt, wie Haltegriffe.
Unter welchen Voraussetzungen werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bezuschusst?
Voraussetzung ist, dass durch diese Maßnahmen im Einzelfall die häusliche Pflege überhaupt erst möglich ist oder erheblich erleichtert wird, oder aber ein Verbleiben des Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld sichergestellt ist.
Was können Maßnahmen sein, die das Wohnumfeld verbessern?
Im Bad: ein unterfahrbares Waschbecken, eine behindertengerechte Toilette, verstellbare Spiegel, ein behindertengerechter Umbau der Wanne oder Dusche.
Treppen: fest installierte Rampen, Wandlifter
Türen: Verbreiterung, tiefer gesetzte Türgriffe, Beseitigung von Schwellen, automatische Türöffner usw.
Küche: Unterfahrbarkeit der Arbeitsplatte, Höhenverstellbarkeit der Schränke, Anpassung der Armaturen und Wasseranschlüsse.
Müssen die Maßnahmen beantragt werden?
Auf jeden Fall sollte der Antrag bei der Pflegekasse vorliegen, bevor die Maßnahme durchgeführt wird (wichtig: Kostenvoranschlag!).
Können diese Maßnahmen nur für die eigene Wohnung / das eigene Haus beantragt werden?
Zieht der Pflegebedürftige zur dauerhaften Pflege beispielsweise zu Angehörigen und wird dort gepflegt, so sind diese Maßnahmen auch dort möglich.
Ein Hauseigentümer, der nur an Pflegebedürftige vermietet, erhält keine Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Dasselbe gilt auch für Alten- und Pflegeheime.
Wonach richtet sich die Höhe des Zuschusses?
Die Höhe richtet sich nach den Kosten der jeweiligen Maßnahme und nach dem Einkommen des Pflegebedürftigen. Pro Maßnahme werden jedoch höchstens 2.557 Euro bezuschusst.
Lassen Sie sich vor dem Umbau genau von Ihrer Pflegekasse beraten, wie hoch der Zuschuss ist. Sie bekommen dort auch Informationen über Wohnraumberatungsstellen in Ihrer Nähe.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011