Die Kosten für die Behandlung in einer geriatrischen Tagesklinik tragen die Krankenkassen. Es handelt sich um eine sogenannte „teilstationäre Behandlung“, die wie ein normaler stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus abgerechnet wird. Für den Patienten fallen mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Zuzahlungen keine weiteren Kosten an, also auch nicht für den Transport oder die Verpflegung.
Den Antrag auf Kostenübernahme stellt der Hausarzt – oder wenn Sie in einem Krankenhaus liegen – der Klinikarzt (Stationsarzt). Der behandelnde Mediziner muss bestätigen, dass die Therapie in einer geriatrischen Tagesklinik notwendig ist. Antragsformulare halten die Tageskliniken bereit. Sie beraten die einweisenden Ärzte auch bei der Antragstellung.
Wer ist Ansprechpartner bei dem Thema „geriatrische Tagesklinik“?
Geriatrische Tageskliniken haben sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Die Krankenkasse gibt darüber Auskunft, wo sich die nächste Tagesklinik zu ihrem Wohnort befindet. Ein informativer Ansprechpartner, wenn es um die Behandlung in einer geriatrischen Tagesklinik geht, ist auch der Sozialdienst im Krankenhaus. Ihr Hausarzt oder der Klinikarzt – in der Regel der Stationsarzt – sind dafür zuständig, den Antrag auf die Behandlung zu stellen bzw. ein Gutachten zu erstellen.
Was kann sonst noch nützlich sein?
Wenn Sie sich einen Eindruck über die Einrichtung verschaffen wollen, vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Auch die Internetauftritte der einzelnen Einrichtungen geben bisweilen sehr detaillierte Informationen über das Personal, den Tagesablauf, die Aufnahmekriterien, die diagnostischen Möglichkeiten und die möglichen Therapien.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Tagesklinik für Sie geeignet ist, so fragen Sie bei der ins Auge gefassten Klinik nach, oder lassen Sie sich von neutralen Beratungsstellen für ältere Mitbürger (bsp. von Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“) beraten.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011