Vorteile und Nachteile der Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht Vorteile

Durch eine Vorsorgevollmacht wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte im Sinne des Vollmachtgebers jederzeit handlungsfähig ist. Er ist nicht abhängig von der Einleitung oder Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens.

Außerdem empfinden viele Menschen ein gerichtliches Betreuungsverfahren als entwürdigend und als einen massiven Eingriff in ihre Privatsphäre, denn der zu Betreuende wird durch einen Sachverständigen begutachtet.

Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht vermeidet man die staatliche Einmischung in die Privatsphäre. Der Vollmachtgeber bestimmt selbst den Umfang seiner Vertretung. Außerdem wählt er selbst seine(n) Bevollmächtigte(n) aus. Auch bestimmt der Vollmachtgeber, in welchen Fällen und in welchem zeitlichen Rahmen die Vorsorgevollmacht gelten soll. So kann der Verfasser der Vollmacht verfügen, dass die Vollmacht schon vor Eintritt seiner eigenen Hilfsbedürftigkeit zum Tragen kommt, oder dass sie sogar über seinen Tod hinaus Geltung haben soll.

Vorsorgevollmacht Nachteile

Der Bevollmächtigte unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle. Die Gefahr eines möglichen Missbrauchs der Vollmacht durch den Bevollmächtigten ist daher gegeben. Vollständig kann dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden.

Außerdem sieht sich der Bevollmächtigte bei Rechtsgeschäften oft einer Nichtakzeptanz seiner Vertretungsvollmacht ausgesetzt. Insbesondere Banken bereiten hier Probleme und bestehen auf einer gesondert erteilten Bankvollmacht.

Abhilfe schafft oft eine Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde. Allerdings lässt diese Beglaubigung keine Schlüsse auf die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu, sodass auch so Probleme auftreten können. Denn nur eine bei uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit verfasste Vorsorgevollmacht hat Gültigkeit.

Unbedingt anzuraten ist auch vorab ein ausführliches Gespräch zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten über alle festgelegten Punkte in der Vollmacht. Eventuell sollte auch noch eine Beratungsperson (bsp. Betreuungsverein, Anwalt, Notar) hinzugezogen werden. Häufig sind sich nämlich die Bevollmächtigten ihrer umfangreichen Befugnisse und damit auch der Tragweite ihrer Entscheidungen nicht bewusst.

Sie empfinden dann die Vollmacht als Bürde oder sind von ihrem Amt überfordert. Ein möglicher Ausweg ist die Bevollmächtigung von mehreren bevollmächtigten Personen.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011