Patientenverfügung

Nach den zahlreichen Diskussionen der letzten Jahre und dem Bewusstsein, dass jeder Mensch in eine Situation geraten kann, in der er Hilfe benötigt, weil die eigene Selbstbestimmung durch Krankheit oder Unfall nicht mehr möglich ist, taucht bei vielen Personen der Wunsch nach einer Patientenverfügung auf.

Es gibt zahlreiche Publikationen und Tipps, aber trotzdem, oder gerade deshalb, besteht eine große Unsicherheit. Es ist wohl sinnvoll, sich persönlich über seine eigenen Gedanken und Gefühle zu diesem Thema klar zu werden und beraten zu lassen, um dann die individuelle Patientenverfügung für sich aufzusetzen.

Machen Sie sich Gedanken darüber, ob Sie bei schwerer Erkrankung in jedem Fall alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen wollen. Viele können sich Situationen vorstellen, in denen sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten wollen. Wenn nichts vorweg bedacht und geregelt ist, können Ärzte und Angehörige am Bett eines schwerstkranken oder bewusstlosen Patienten kaum herausfinden, ob lebensverlängernde Maßnahmen in seinem Sinn wären.

Besonders belastend ist die Situation, in der die Angehörigen den „mutmaßlichen Willen“ anders einschätzen als der Arzt oder wenn Angehörige untereinander in der Einschätzung nicht einig sind.

Deshalb gibt es die Möglichkeit, in guten Tagen aufzuschreiben, wann in bestimmten extremen Krankheitszuständen lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen und wer dann bevollmächtigt mit dem Arzt sprechen darf. Selbstverständlich kann niemand alle Einzelheiten aller denkbaren Notsituationen im Voraus bedenken und regeln. Dennoch ist die Patientenverfügung zusammen mit der Vorsorgevollmacht ein geeignetes Mitteln den mutmaßlichen Willen des Patienten leichter zu finden und durchzusetzen.

Der in dieser Verfügung geäußerte Patientenwille ist in allen Situationen, in denen der Betroffene seine Anliegen nicht mehr selbst vertreten kann, unbedingt zu respektieren. Der Arzt – auch der Bevollmächtigte – muss nicht alles tun, was der Patient verlangt, aber er darf nichts tun, was der Patient ausdrücklich nicht will. Die Rechtslage ist im Grundsatz eindeutig (BGHSt. 32, 397f, sowie Revisionsurteil BGH 8.5.91). Die Gesetzgebung auf diesem jungen Gebiet der Rechtsprechung wird ständig aktualisiert. Sie regelt nach und nach Einzelheiten, z.B. die Handhabe künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr in der letzten Lebensphase.

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und teilen Sie Ihre Wertvorstellungen mit. Erklären Sie Ihre Patientenverfügung in jedem Punkt. Geben Sie Anweisungen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie einer Organspende zustimmen. Beachten Sie aber auch, Ihre nächsten Angehörigen nicht zu überfordern. Bedenken Sie, dass Menschen, die Sie lieben im Notfall nicht über Leben oder Tod entscheiden wollen und können. Sie diese Menschen stark genug, Ihren Willen durchzusetzen und klammern sich im Zweifel nicht an die letzte Hoffnung?

Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung jährlich. Es gibt Vorlagen für Patientenverfügungen, allerdings ist niemand, zumindest zurzeit nicht, an Formvorschriften gebunden, sondern kann und sollte seine Patientenverfügung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben sehr speziell und individuell nach seinen eigenen ethischen Grundsätzen verfassen.