Bestattung – Erdbestattung, Feuerbestattung und Urne

Ein Verstorbener darf frühestens nach 48 Stunden bestattet werden. Hinterlässt er keine formgerechte Willenserklärung, wie er bestattet werden will, so entscheiden die Angehörigen, wie die Bestattung durchgeführt wird. Dabei sind in Deutschland zwei Arten der Bestattung zugelassen: Die Erdbestattung, bei der der Leichnam in einem Sarg beerdigt wird, und die Verbrennung mit anschließender Urnenbeisetzung. Die private Aufbewahrung der Urne ist hierzulande nicht erlaubt.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland muss ein Verstorbener bestattet werden (Bestattungszwang) und die Bestattung muss auf einem Friedhof stattfinden (Ausnahme: Bestattung auf See). Geregelt ist der Bestattungszwang in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Der Transport eines Leichnams darf nur in besonders zugelassenen Fahrzeugen erfolgen.

Wille des Verstorbenen

Die Bestattungsform sollte dem Willen des Verstorbenen entsprechen. Allerdings dürfen seine Wünsche nicht dem Gesetz widersprechen. Wünscht er, dass seine Urne im Wandschrank aufbewahrt wird, so geht das in Deutschland nicht.

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg auf dem Friedhof beerdigt. Nach deutschem Recht darf kein Mensch außerhalb eines Friedhofs beerdigt werden (Friedhofszwang). Die Erdbestattung muss innerhalb von wenigen Tagen nach dem Versterben stattfinden. Für die Bestattung gibt es zwei Varianten an Gräbern: Reihengrab und das Wahlgrab. Reihengräber sind meist Einzelgräber. Man kann nicht frei wählen, wo das Grab liegen soll und auch das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Bei Wahlgräbern können die Größe und Lage des Grabes selbst gewählt werden, ebenso die Zahl der Grabstellen. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.

Feuerbestattung

Andere Begriffe für die Feuerbestattung sind Einäscherung, Verbrennung oder Kremation. In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass der Verstorbene in einem Sarg verbrannt wird. Nach diesem Vorgang wird die Asche in eine Urne gefüllt und dem Bestatter oder der Friedhofsverwaltung übergegeben.  Hierzulande ist es nicht erlaubt, dass die Hinterbliebenen die Urne mitnehmen, aufbewahren oder beisetzen.

Auf welche Weise kann die Urne bestattet werden?

Üblich ist die Erdbestattung im Reihen-, Urnen oder Wahlgrab. Eine weitere gebräuchliche Form ist die Bestattung in Urnenwänden oder Urnenhallen.

Zudem gibt es die anonyme Bestattung in einem Gemeinschaftsgrab. Hierbei wird der Verstorbene in einem anonymen Gräberfeld auf dem Friedhof bestattet. Eine Trauerfeier ist in diesem Areal meist nicht erlaubt. Auch sind die Angehörigen bei der anonymen Bestattung nicht dabei. Je nach Handhabung erfahren die Angehörigen aber, auf welchem Friedhofsareal die anonyme Bestattung stattgefunden hat.

War es der Wille des Verstorbenen, auf See bestattet zu werden, so musste er schon zu Lebzeiten dafür Sorge tragen. Für eine Seebestattung wird ein Schriftstück mit der Angabe des Ortes, des Datums, der Unterschrift und einer Begründung benötigt. Das Dokument muss mit der Willensäußerung „Dies ist mein Letzter Wille“ schließen, damit das Dokument gültig ist. Die Bestattungsgesetze variieren je nach Bundesland. Sinnvoll ist es, mit dem Bestatter vor Ort Kontakt aufzunehmen und die Formalitäten abzuklären. Eine Trauerfeier, an der die Angehörigen teilnehmen, kann an Bord eines Schiffes stattfinden. Die wasserlösliche Urne wird vom Kapitän in der Nord- oder Ostsee außerhalb der Fischfanggründe versenkt. In einer Seekarte wird die genaue Position vermerkt und den Angehörigen übergeben.

Menschen, die naturnah bestattet werden wollen, können diesen Wunsch in einem Friedwald erfüllt bekommen. Der Friedwald stellt ein naturbelassenes Waldstück dar, in dem die Asche des Verstorbenen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Der betreffende Friedwald-Baum wird dann auf Wunsch des Verstorbenen oder seiner Angehörigen mit einer Tafel versehen, der den Namen und die Daten des Verstorbenen enthält und auf dem auch ein religiöses Symbol aufgebracht sein kann. Die Gestaltung der Trauerfeier erfolgt ganz individuell. Für gewöhnlich findet die Trauerfeier im Heimatort des Verstorbenen statt, die Beisetzung dann im Friedwald im Kreise der engsten Verwandten.

Manche Verstorbene wünschen auch das Verstreuen der Asche aus einem Flugzeug oder einem Heißluftballon, evtl. über einem bestimmten Gebiet. Diese sogenannte Luftbestattung ist in Deutschland nicht erlaubt.

Eher ausgefallene Wünsche für eine Bestattung sind die Weltraum- oder die Diamantbestattung. Bei ersterer wird ein kleiner Teil der Asche mit einer Rakete in den Weltraum gebracht. Bei der Diamantbestattung erfolgt eine Abtrennung von Kohlenstoffanteilen aus der Asche, die dann zu einem Diamanten gepresst werden. Bei beiden Bestattungsformen wird die verbleibende Asche auf herkömmliche Weise bestattet.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 16.03.2011