Altenwohnanlagen oder Altenwohnungen sind Apartmentanlagen für ältere Menschen. Sie vereinen bestimmte Angebote unter einem Dach.
Die meist recht kleinen Wohnungen sind für ein bis zwei Personen konzipiert und können gekauft oder gemietet werden. Sie sind meist altengerecht ausgestattet. Daneben gibt es in den Anlagen noch Gemeinschaftseinrichtungen und Freizeitangebote. Der Betreuungsservice ist minimal. Bei Bedarf können – ähnlich wie beim betreuten Wohnen – weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, die auch extra zu zahlen sind. Oft sind diese Anlagen Altenheimen angegliedert. Das Pflegepersonal und die Hauswirtschaftskräfte versorgen im Bedarfsfall die Wohnungen mit.
Welche finanziellen Besonderheiten gibt es hier?
Die Anlagen werden oft von den Kirchen, freien Wohlfahrtsverbänden und privaten Trägervereinen geführt. Anlagen gemeinnütziger Träger sind oft subventioniert und liegen daher im oder kaum über dem lokalen Durchschnitt. Allerdings gibt es für solch geförderte Wohnungen oft Wartelisten. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert.
Manchmal ist es auch üblich, sich mit einem Darlehen zugunsten des Trägers einzukaufen. Dabei handelt es sich um eine Einlage von einigen tausend Euro, die zinslos läuft oder gering verzinst wird. Sie garantiert ein lebenslanges Wohnrecht bei gleich bleibender Miete. Jährlich wird ein bestimmter Prozentsatz der Darlehnssumme quasi „abgewohnt“. Zieht der Bewohner aus oder verstirbt, so wird die Restsumme ausbezahlt oder geht den Erben zu.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011