Autofahren und Diabetes

Diabetes und Autofahren schließen sich keinesfalls aus. Menschen mit Diabetes sollten jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um sich und andere Menschen im Straßenverkehr nicht in Gefahr zu bringen.

Potentielle Risiken im Straßenverkehr sind das Auftreten einer Hypoglykämie (= Unterzuckerung) oder Hyperglykämie (= Überzuckerung). Davon betroffen können sowohl insulinpflichtige Diabetiker sein, als auch Patienten, die bestimmte Diabetestabletten einnehmen.

Auch in Zeiten, in denen eine Therapieumstellung erfolgt, sollte vom Führen eines Kraftfahrzeugs Abstand genommen werden. Vorbeugende Maßnahmen, rechtzeitiges Erkennen und schnelles Reagieren auf die veränderte Stoffwechselsituation (bsp. Hypoglykämie) nehmen diesen Risiken den Schrecken (siehe unten).

Eine weitere Gefahr geht vom Alkoholkonsum aus. Hier führen nicht nur die üblichen Folgen des Getränks (z.B. Minderung des Reaktionsvermögens, Überschätzung des eigenen Fahrverhaltens, usw.) zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, sondern auch die hypoglykämieerzeugenden Wirkung des Alkohols.

Auch bereits bestehende Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus können Probleme darstellen. Dies betrifft vor allem eine Einschränkung des Sehvermögens durch die diabetische Retinopathie oder Gefäß-, Herz- und Nervenschäden, die zu einer verminderten Belastbarkeit und einer Herabsetzung des Reaktionsvermögens führen können.

Welche Einschränkungen beim Führen von Kraftfahrzeugen gibt es für Diabetiker?

Die Nutzung eines privaten PKW oder Motorrads (Klassen A und B) ist in der Regel nicht eingeschränkt. Bei der Beantragung eines PKW- oder Motorrad-Führerscheins muss keine Auskunft über den Gesundheitszustand gegeben werden.

Auch beim Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Führerschein findet keine Überprüfung statt.

Für Berufskraftfahrer gelten jedoch strengere Richtlinien. LKW-, Bus- oder Taxifahrer müssen ein umfassendes ärztliches Gutachten vorlegen und dürfen nur „unter außergewöhnlichen Umständen“ fahren. So dürfen beispielsweise über einen längeren Zeitraum keine oder nur leichte Unterzuckerungen (ohne Bewusstlosigkeit, ohne Glukagongabe oder Hilfe von Dritten) aufgetreten sein und eine gute Stoffwechseleinstellung muss ärztlich bestätigt werden.

Medizinische Gutachten können jedoch von jedem Führerscheininhaber verlangt werden, wenn die Verkehrsbehörde Kenntnis von der diabetischen Erkrankung erlangt hat.

Dies kann beispielsweise sein, wenn der Diabetiker Unterzucker als Grund für einen von ihm verursachten Unfall angibt oder im Rahmen anderer Verkehrswidrigkeiten die Verkehrsbehörde Kenntnis von der Krankheit bekommt.

Die Behörde kann natürlich auch durch Denunzierung oder Meldung von Dritten informiert werden. Das Gutachten erstellt in der Regel ein Amtsarzt, ein Diabetologe mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation oder ein Betriebsmediziner. Eine Bescheinigung des behandelnden Arztes genügt nicht.

Eine körperliche Untersuchung, die Bestimmung des HbA1c-Wertes und die Überprüfung des Blutzuckertagebuchs werden zur Erstellung des Gutachtens herangezogen. Eine Wiederholung der Untersuchung ist bei instabiler Stoffwechsellage nach einem Jahr möglich (Folgegutachten).

Eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis kann an bestimmte Auflagen gekoppelt sein. Dies können beispielsweise das Führen eines Fahrtenbuches sein bzw. die Pflicht, vor Antritt jeder Fahrt eine Bestimmung des Blutzuckers durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Führerscheinklassen C und D gelten hier spezielle Bestimmungen.

Was ist bei Unterzuckerungen zu beachten?

Wichtige Frühwarnsymptome von Unterzuckerungen sind Herzklopfen, Schwitzen, Unruhe, Angst, Heißhunger und Zittern.

Sie sofort richtig zu deuten, ist wichtig für die Einleitung von Gegenmaßnahmen. Fehlt nämlich bereits Traubenzucker im Gehirn, so kommt es zu verkehrsgefährdenden Symptomen, wie Konzentrationsschwäche, Verwirrtheit, Gedächtnisstörungen, Kontrollverlust und schließlich Bewusstlosigkeit.

Ein weiteres Problem ist, dass das Auftauchen der Frühsymptome einer Hypoglykämie bei jahrelangem (10 bis 15 Jahre) bestehendem Diabetes unterbleiben kann.

Es kommen gleich die „Hirnsymptome“ zum Tragen. Deshalb sollte man – vor allem als insulinpflichtiger Diabetiker – vor Beginn einer Autofahrt den Blutzucker messen und auch gleich dokumentieren. Ans Steuer sollte man sich dann nur bei guten Testergebnissen setzen.

Auch nach einer schweren Hypoglykämie, die man schon mit Kohlenhydraten behandelt hat, sollte man nicht fahren.

Es kann eine halbe bis eineinhalb Stunden dauern, bis nach Wiederherstellung eines normalen Blutzuckerspiegels, alle verkehrstechnisch relevanten Gehirnfunktionen wieder vorhanden sind.

Folgende Empfehlungen können daher für die Vermeidung von hypoglykämischen Stoffwechselentgleisungen gegeben werden:

  • Bestimmen Sie vor einer längeren Fahrt den Blutzuckerspiegel und dokumentieren Sie den Wert in Ihrem Diabetestagebuch. Treten Sie die Fahrt beim geringsten Verdacht auf eine Hypoglykämie erst gar nicht an.
  • Bei Anzeichen einer Hypoglykämie während der Fahrt muss diese sofort unterbrochen werden. Nehmen Sie dann schnell wirksame Kohlenhydrate (Traubenzucker, Würfelzucker, zuckerhaltiges Cola) zu sich. Warten Sie anschließend eine ausreichend lange Zeitspanne (mindestens eine halbe Stunde), bis Sie die Fahrt wieder aufnehmen.
  • Behalten Sie auch bei längeren Autofahrten ihre gewohnten Ernährungsgewohnheiten und die Insulindosis bei.
  • Hilfreich ist es auch, vor einer Autofahrt immer eine Kleinigkeit zu sich zu nehmen. Fahren Sie nie direkt los, nachdem Sie sich Insulin gespritzt haben und noch nichts gegessen haben. Manövrieren Sie Ihr Auto auch nicht in diesem Zeitraum. Essen Sie wegen einer Autofahrt auch nicht weniger als sonst.
  • Legen Sie bei längeren Autofahrten alle zwei Stunden eine Pause ein und nehmen Sie Kohlenhydrate zu sich.

Folgende Utensilien und Nahrungsmittel sollten Sie während der Fahrt immer dabeihaben:

  • Schnell aufnehmbare Kohlenhydrate, wie Traubenzucker, zuckerhaltiges Cola oder Würfelzucker sollten in Griffnähe liegen.
  • Ausreichende Mengen an langsam wirkenden Kohlenhydraten, wie Kekse, Brot oder Obst sollten mitgenommen werden. Im Falle eines Staus auch an Reiseproviant denken.
  • Niemals vor oder während einer Autofahrt Alkohol trinken.
  • Führen Sie auch Ihren Diabetikerausweis, ausreichend Insulin, Spritzen und gegebenenfalls Glukagon mit sich.

Informieren Sie auch Ihren Beifahrer über die Anzeichen einer Hypoglykämie und darüber, wo die einzelnen Utensilien im Auto zu finden sind.

Wie wirken sich Folgeerkrankungen auf die Fahrtüchtigkeit aus?

Augenprobleme

Es gibt eine ganze Reihe von diabetesbedingten Sehstörungen, welche die Fahrtüchtigkeit herabsetzen können. So führt ein länger dauernder hoher Blutzuckerspiegel zu einer zunehmenden Kurzsichtigkeit oder einer Abnahme der Weitsichtigkeit.

Nach Einstellung des Blutzuckers auf normale Werte, geht die Kurzsichtigkeit wieder zurück und eine bestehende Weitsichtigkeit nimmt wieder zu.

Diese Form von Sehstörungen treten zu Beginn eines Diabetes mellitus, bei schweren Entgleisungen des Zuckerstoffwechsels und am Anfang einer Insulinbehandlung auf. Der Diabetiker sollte, bevor er wieder Auto fährt, eine Stabilisation der Sehschärfe abwarten. Mit beständigen Sehwerten ist circa sechs Wochen nach der Insulineinstellung zu rechnen.

Ein weiteres Sehproblem bei Diabetikern stellt das erschwerte Dämmerungssehen dar. Es ist auf eine Netzhauterkrankung zurückzuführen, die zu einer verzögerten Dunkeladaptation (= Anpassung) führt. Vernünftigerweise sollten Diabetiker mit diesen Sehproblemen auf Nachtfahrten verzichten.

Aufgrund einer diabetischen Retinopathie müssen sich Diabetiker auch häufiger Laserbehandlungen am Auge unterziehen. Nach jeglicher – auch einer kleinen – Laserbehandlung darf auf gar keinen Fall Auto gefahren werden.

Die maximale Weitung der Pupille und spezielle, die Sicht verschleiernde Gleitmittel, sprechen dagegen. Autofahren ist frühestens am Tag nach dem Eingriff möglich. Aufgrund der angesprochenen Problematiken in Bezug auf die Augenprobleme bei Diabetikern wird Ihnen empfohlen, mindestens einmal im Jahr das Sehvermögen testen zu lassen und die ärztlichen Kontrollen wahrzunehmen.

Polyneuropathien (Nervenerkrankungen)

Viele Diabetiker leiden nach zehnjähriger Erkrankung an Neuropathien in den Beinen. Gehen diese Nervenerkrankungen mit massiven Empfindungsstörungen und Muskellähmungen einher, so sollte eine Neurologe anhand geeigneter Untersuchungen entscheiden, ob der Diabetiker weiter Auto fahren kann.