Seit dem 1. Januar 2009 existiert ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Die Berater verfügen über Wissen aus dem Bereich des Sozialrechts, der Pflege und Sozialarbeit. Für gewöhnlich handelt es sich um Mitarbeiter(innen) der Pflegekassen.
Die Pflegekassen informieren darüber, wo Sie sich beraten lassen können und welcher Pflegeberater oder Pflegeberaterin für Sie zuständig ist.
Die Beratung ist in sogenannten Pflegestützpunkten (werden je nach Bundesland aufgebaut) möglich oder findet in den bestehenden Beratungsstellen statt.
Was kann eine Pflegeberatung leisten?
Die Berater nehmen sich der Sorgen und Fragen seitens der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen an. Sie informieren über das vorhandene Leistungsangebot und begleiten die Betroffenen persönlich. Auch die Sozialleistungen können erläutert und vermittelt werden.
Ist Beratung zu Hause möglich?
Eine Beratung ist auch zu Hause möglich. Mit diesem Angebot wird das Ziel verfolgt, dass die ambulante Versorgung verbessert wird und die kostenintensive vollstationäre Versorgung zurückgeht.
Was tun, wenn es Probleme mit der Pflegeberaterin oder dem Pflegeberater gibt?
Es gibt keinen Zwang, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, sondern die Beratung findet auf rein freiwilliger Basis statt. Eine bestimmte Beratungsperson wird nicht vorgeschrieben. Liegt Ihnen eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater nicht, so können sie sich beispielsweise an den Pflegestützpunkt wenden, um Alternativen zu erhalten, oder direkt an Ihre Pflegekasse.
Wie werden Pflegeberater ausgebildet?
Pflegeberater müssen über ein vielfältiges Wissen verfügen. Die Erstausbildungen sind Ausbildungen als Sozialversicherungsfachangestellte oder ein Studium der Sozialarbeit. Daneben sind auch Ausbildungen im Bereich der Kranken- und Altenpflege möglich.
Zusätzlich zu diesen Qualifikationen benötigen die Pflegeberaterinnen und Berater für ihre Beratungstätigkeit Fertigkeiten und Kenntnisse, die sie durch Weiterbildungen und ein Pflegepraktikum nachweisen müssen.
Tipp: Auf die Thematik „Pflegestützpunkte“ wird im Internetauftritt des Bundesgesundheitsministeriums genauer eingegangen.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011