Immer wieder stellt sich die Frage, ob Schwangere überhaupt geimpft werden können. Schließlich macht das Immunsystem in dieser Lebenssituation gewisse Veränderungen durch. Auch besteht das Risiko, das ungeborene Kind durch die Impfung zu schädigen.
Die Antwort ist Folgende: Wenn der zwingende Bedarf besteht (= Indikation), können Impfungen mit einem Totimpfstoff durchgeführt werden. Zu denken ist hier an eine Hepatitis-B-Schutzimpfung bei möglichem Blutkontakt oder eine Tetanusimpfung bei regelmäßigen Tätigkeiten im Garten.
Lassen sich die Impfungen hinausschieben, sollten sie in jedem Fall nach Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels durchgeführt werden.
Eine Impfung gegen Tollwut – nach einem Tierbiss in einem Risikogebiet – wird natürlich immer durchgeführt, ebenso wie eine Tetanusimpfung nach einer Verletzung.
Bei Lebendimpfungen gelten folgende Regeln: Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken können in der Schwangerschaft nicht vorgenommen werden. Auch sollte eine Frau nach diesen Impfungen drei Monate warten, bis sie schwanger wird.
Weitgehend unbedenkliche Impfungen
Gegen Tetanus sollte auch jede Schwangere geschützt sein, da die Erreger weltweit an vielen Orten zu finden sind. Die Schwangere überträgt zudem die Abwehrstoffe gegen Tetanus auf ihr Kind und schützt das neugeborene Kind. Häufig wird die Tetanus-Impfung in Kombination mit der Diphtherie-Impfung aufgefrischt.
Als weitgehend unbedenklich gelten Impfungen gegen:
- Diphtherie
- Tetanus
- Hepatitis A (passiv)
- FSME (passiv);
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt sind Impfungen gegen die folgenden Erkrankungen, da die Impfviren in geringem Maße noch vermehrungsfähig sind. Dies schadet zwar nicht der Schwangeren, aber Schäden beim ungeborenen Kind sind nicht auszuschließen:
- Masern,
- Mumps,
- Röteln,
- Windpocken (Varizellen),
- Gelbfieber: (hier erfolgt eine Nutzen-Risikoabwägung mit dem Arzt; Impfung nicht in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten, evtl. halbe Impfdosis; im Falle einer Impfvorschrift bei der Einreise kann ein Impfbefreiungszeugnis ausgestellt werden.)
Individuelle Risikoabwägung
Bei folgenden Erkrankungen verfügt man nicht über ausreichende Erfahrung in Bezug auf mögliche Impfkomplikationen in der Schwangerschaft, oder es bestehen Bedenken gegen die Impfung. Gemeinsam mit dem Arzt sollte hier eine individuelle Risikoabwägung zwischen dem Infektionsrisiko und dem Komplikationsrisiko der Impfung vorgenommen werden.
Davon betroffen sind Impfungen gegen folgende Erkrankungen:
- Cholera,
- FSME (aktiv), sogenannte „Zeckenimpfung“,
- Grippe (Influenza),
- Hepatitis A (aktiv),
- Hepatitis B,
- Japanische Enzephalitis,
- Kinderlähmung (Polio),
- Meningokokken,
- Pneumokokken,
- Tollwut
- Typhus (der Totimpfung sollte bevorzugt werden).
Stillen
Stillen stellt generell keine Kontraindikation bei Impfungen dar.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 30.10.2009