CA 15-3 – Cancer Antigen 15/3

CA 15-3 bedeutet Cancer Antigen 15/3. Dieser Krebs- oder Tumormarker stellt ein Glykoprotein dar; besteht also aus einem Protein und einem Kohlenhydratanteil. Er eignet sich zur Therapie- und Verlaufskontrolle bei einer Brustkrebserkrankung mit Tochtergeschwülsten (= metastasierendes Mammakarzinom).

Als Screening-Test oder zur Erstdiagnose ist der Marker nicht geeignet, denn man erhält erhöhte Werte auch bei gutartigen Brusterkrankungen oder bei Krebserkrankungen anderer Organe. Zudem ist die CA-13-3-Bestimmung bei einem auf die Brust beschränkten Mammakarzinom zu wenig sensitiv. Kleinste Tumorstadien werden nicht zuverlässig erkannt.

Was kann Anlass der Bestimmung von CA 15-3  sein?

CA 15-3 wird zur Therapie- und Verlaufskontrolle bei metastasierendem Brustkrebs ermittelt. Häufig geschieht dies in Verbindung mit anderen Tumormarkern (bsp. CEA (= carcinoembryonales Antigen)).

Was ist der Referenzbereich von CA 15-3?

Der Wert kann aus dem Blutserum, dem Blutplasma, dem Liquor (Rückenmarkflüssigkeit) sowie anderen Körperflüssigkeiten bestimmt werden.

Der Referenzbereich für CA 15-3 (Serum/Plasma) liegt bei 25 – 40 U/ml.

Welche Aussagekraft haben erhöhte CA 15-3  Werte?

Auch nicht-tumoröse Erkrankungen können zu einer vorübergehenden Erhöhung der CA-15-3-Konzentration führen; oft ist auch nur ein leichter Anstieg zu beobachten. Die Werte normalisieren sich wieder bei Heilung der Erkrankung. Zu den Leiden, die einen derartigen Anstieg auslösen, zählen:

  • dialysepflichtige Niereninsuffizienz;
  • HIV-Infektion, Tuberkulose;
  • Leber-, Lungen-, Bauchspeicheldrüsenerkrankungen;
  • Rheumaerkrankungen,
  • gutartige Brusterkrankungen (Fibroadenom (= gutartiger Brustknoten), Mastopathie (= gutartige Veränderung des Brustdrüsengewebes)).

Bei einem Mammakarzinom mit Metastasenbildung, das nicht behandelt wird, sind stetig oder exponentiell ansteigende Werte zu beobachten. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen CA 15-3 und der Tumormasse, dem Tumorstadium und dem Ort der Metastasen (Haut-, Weichteil-, Knochen-, Lebermetastasen). Eine Remission, das heißt eine dauerhafte oder vorübergehende Abschwächung der Krebserkrankung, ist mit steigenden CA-15-3-Werten nicht vereinbar.

Auch andere bösartige Krebserkrankungen können zur Erhöhung des CA-15-3 Wertes führen. Dazu zählen:

  • Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom; hier ist CA 15-3 nach CA 125 der Zweitmarker)
  • Gebärmutterschleimhautkrebs (Endometriumkarzinom)
  • Korpuskarzinom (Gebärmutterkrebs)
  • Lungen-, Magen-, Bauchspeicheldrüsen- und Leberkrebs.

Quelle: Thomas, Labor und Diagnose
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 22.02.2009