Seniorenresidenzen, Wohnstifte

Die Luxusvariante einer Altenwohnanlage stellen sogenannte „Seniorenresidenzen“ dar. Dort kann man – bei entsprechendem finanziellen Polster – seinen bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten und bei Pflegebedarf entsprechend versorgt werden. Bezeichnet wird diese Wohnform auch noch als „Altenstift“ oder als „Seniorenwohnanlage für Anspruchsvolle“.

Die Wohnungen der Residenzen besitzen eine qualitativ hochwertige Ausstattung und sind preislich hoch angesiedelt. Die Wohnlage ist ausgezeichnet. Man lebt für gewöhnlich in einer eigenen Wohnung.

Die Ausstattung der Wohnanlage genügt gehobenen Ansprüchen. Die Residenzen besitzen beispielsweise ein eigenes Schwimmbad, Sauna und einen Fitnessbereich sowie Veranstaltungsräume, eine Bibliothek, ein Café oder sogar ein Restaurant.

Auch die Veranstaltungen sind vielfältig und reichen von geselligen und kulturellen Events bis hin zu Sprach- und Internetkursen.

Anders als beim Betreuten Wohnen zahlt man häufig für Unterstützungs- und Pflegeleistungen pauschal mit, auch wenn man sie gar nicht in Anspruch nimmt. Im pauschalen Pensionspreis sind dann häufig sowohl die Betreuungs- als auch die Mietkosten enthalten. Für Wohnstifte gelten für gewöhnlich die Bestimmungen des Heimrechts.

Besonders in neueren Residenzen orientiert man sich in Bezug auf die Abrechnungen an den Einrichtungen des Betreuten Wohnens. Man zahlt ein Grundpaket aus Service- und Betreuungsleistungen; bestimmte Dienstleistungen müssen zusätzlich bezahlt werden, wenn man sie in Anspruch nimmt.

Besonderheiten

Nicht in allen Residenzen ist es möglich, dass man seinen eigenen Haushalt führt. Jedoch können dort in der Regel auch stärker pflegebedürftige Bewohner in ihrer eigenen Wohnung betreut werden. Meist sind die Residenzen auch mit einer Pflegestation ausgestattet. Schwerstpflegebedürftige können dort rund um die Uhr betreut werden.

Kosten

Vor Eintritt verlangen Residenzen in der Regel ein Darlehen von mehreren Tausend Euro, das als Kaution hinterlegt wird. Das Darlehen wird verzinst und bei Vertragsende ausbezahlt. Es garantiert für gewöhnlich ein lebenslanges Wohnrecht. Außerdem wird bei der Anmeldung eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Die monatlichen Kosten (Pensionskosten) sind von Residenz zu Residenz sehr verschieden. In den Pensionskosten können folgende Leistungen enthalten sein:

  •  Mittagsmenü im eigenen Apartment
  • regelmäßige Reinigung der Wohnung (Man muss eruierten, was das genau bedeutet;)
  • Grundgebühr des Telefons
  • Telefongespräche innerhalb des Hauses
  • Heizung; Kalt- und Warmwasserverbrauch
  • Benützung der Gemeinschaftseinrichtungen (Wichtig zu wissen: Welche gibt es? Ein vielfältiges Angebot wirkt sich auch auf den Preis aus. Das Angebot kann sich von einem Golfplatz bis hin zum Kaminzimmer oder einem hauseigenen Theater erstrecken).
  • allgemeine Betreuung (Auch hier muss man erfragen, was sich dahinter genau verbirgt)
  • erhöhte Betreuung bei kurzzeitiger Erkrankung in der Wohnung (zwei Wochen pro Kalenderjahr): Dieser Punkt muss auch genau hinterfragt werden: Wie schwer kann die Erkrankung sein? Welche Form der Krankheit wird nicht mehr betreut? Was passiert dann oder kann dann passieren?
  • Vermittlung von Grund- und Behandlungspflege: Auch hier muss hinterfragt werden: Kann man sich die Dienste selbst aussuchen und erhält Vorschläge oder gestaltet sich die Vermittlung anders?
  • Notrufbereitschaft: 24-Stunden
  • Versicherungen für die Bewohner: Welche genau sind gemeint?

In den Kosten nicht inbegriffen:

  • Telefongebühren für Gespräche mit Amtsleitung
  • Frühstück, Abendessen
  • Stromverbrauch im Apartment
  • Pflege- und Betreuungsleistungen

Die Preise der einzelnen Residenzen können nicht so leicht miteinander verglichen werden, weil jede Einrichtung selbst festlegt, welche Leistungen in die monatlichen Kosten mit einberechnet werden und welche zusätzlich bezahlt werden müssen. Auch die Ausstattung der einzelnen Wohnungen einer Residenz variieren.

Was sollte man beachten (Checkliste)?

Prüfen Sie genau, auf was sie sich einlassen. Wichtig ist das Preis-Leistungs-Verhältnis, besonders, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Lassen Sie sich nicht von großformatigen Anzeigen oder eindrucksvollen Prospekten blenden. Es geht auch um viel Geld. Holen Sie daher vor Abschluss eines Vertrages evtl. sogar juristischen Rat ein. Folgende Checkliste mag Ihnen die Auswahl erleichtern:

  • Auf welche Zusatzangebote legen Sie besonderen Wert? Sind Sie beispielsweise ein begeisterter Golfspieler, ist ein Golfplatz in der Nähe für Sie wichtig.
  • Wie ist die Residenz gelegen? Ruhig, am Ortsrand oder ist sie in einen Ort oder ein Ortsviertel integriert? Ist die Wohnstätte auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen?
  • Wie hoch ist der eigene Grundbedarf? Möchte ich eine umfassende Rundum-Betreuung oder will ich möglichst eigenständig wirtschaften?
  • Sagen mir der Zuschnitt und die Ausstattung der Wohnungen zu und entsprechen sie meinen eigenen Bedürfnissen?
  • Welche Serviceleistungen werden angeboten? Was beinhaltet der pauschale Pensionspreis? Was kosten die zusätzlichen Wahlleistungen und welche kann man in Anspruch nehmen?
  • Wie ist die Betreuung organisiert? Kommt regelmäßig (wie oft genau?) ein persönlicher Betreuer in das Apartment? Gibt es zudem feste Sprechzeiten der Betreuer in der Anlage? Wer ist für die Pflege zuständig? – Varianten wären ein festes Betreuerteam im Haus, eine eigene Pflegestation oder ein ambulanter Pflegedienst aus der Nähe.
  • Der Wahlservice (Dienstleistungsangebote, Hilfen bei Krankheit und im Alltag) sollte professionell organisiert und verlässlich sein. Am besten erkundigen Sie sich bei anderen Bewohnern nach ihren Erfahrungen. Befragen Sie dazu auch ganz genau den Träger der Residenz.
  • Auch die Vertragsgestaltung sollte eindeutig sein. Eine genaue Darstellung der Leistungen und Serviceangebote sowie deren Kosten gehören in den Vertrag. Lassen Sie sich im Zweifelsfall juristisch beraten.

Gibt es für die Bewohner der Residenz Möglichkeiten, auf das Leben dort Einfluss zu nehmen. Gibt es beispielsweise Befragungen zu bestimmten Themen? Existiert ein Bewohnerbeirat oder werden Bewohnerversammlungen einberufen?

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011