Doping – Fitness und Sport

Doping bezeichnet die Nutzung unerlaubter Mehtoden zur sportlichen Leistungssteigern und die Einnahme von unerlaubten Substanzen. Bis heute ist nicht festgelegt, anhand einer Formulierung darzulegen, wann Doping vorliegt und was Doping ist. Unterschieden wird beim Doping in die drei Gruppen verbotener Wirkstoffe und nicht erlaubter Methoden, welche zur Leistungssteigerung des Sportlers angewendet werden sowie die Wirkstoffe, die bestimmten Einschränkungen unterliegen. In die Gruppen der Stimulationen, der Narkotika, der Anatolien, der Direktional sowie der Pestizid- und Keimdrüsenhormone unterteilen sich die verbotenen Wirkstoffe. Alle Stoffe, die mit den oben genannten Stoffen verwandt sind oder ihnen in ihrer Wirkung und chemischen Struktur ähneln, sind ebenfalls verboten. Die FITA hat ihre Dopinglisten um einige Doping-Klassen erweitert wie Psychotisch, Analytiker, Hypnotika/Sedativa sowie Antidepressiv. Diese können den Ablauf des Bogenschießens stark beeinflussen. Amphetamine sowie auch Koffein sind so genannte Stimulanzien. Die Strukturen des Amphetamin und Ephedrin ähneln den körpereigenen Hormonen Adrenalin und Noradrenalin. Stimulanzien steigern die motorische Aktivität und wirken auf das zentrale Nervensystem. Stresssymptome und dauerhafte Aggression sind Nebenwirkungen von Stimulanzien.

Das körpereigene Warnsystem reagiert nicht mehr bei einer überhöhten Einnahme. Alle Körperreserven werden. Der Athlet bemerkt dies aber nicht. So kommt es zur Erschöpfung, Ohnmacht und Extremfall zum Tod. In der Medizin werden Stimulanzen kaum eingesetzt. Der Schaden ist bei fast allen größer als der Nutzen. Ein Erschlaffen der Bronchien bewirken lediglich Ephedrine sowie auch das Abschwellen der Nasenschleimhaut.

Daher finden sich diese häufig in Erkältungsmitteln. Ein Sportler verstößt mit der Einnahme eines solchen Medikamentes gegen das Dopingverbot. Er muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie bei einer beabsichtigten Einnahme. Zu der Gruppe der Stimulanzien zählt auch Koffein. 2004 galt es ab einem Toleranzwert von über 12 mg pro Liter im Urin als Doping.