Es gibt triftige Gründe, warum eine Impfung nicht erfolgen oder aufgeschoben werden sollte. Dann darf natürlich nicht geimpft werden. Dazu gehören aber nicht ein leichter Schnupfen oder Hüsteln. Verbesserte Impfstoffe, mehr Erfahrungen mit Impfungen und neue Erkenntnisse über das Immunsystem schränken die Fälle ein, bei denen ein Impftermin verschoben werden muss, oder die Impfung ganz unterbleiben sollte.
Gründe, bei denen man von einer Impfung absehen sollte, sind:
- Der Patient leidet an einer akuten, behandlungsbedürftigen Erkrankung mit hohem Fieber.
- Das Immunsystem ist durch eine Chemotherapie oder bestimmte Medikamente (Kortikosteroide) stark geschwächt.
- Vor einer geplanten Operation sollte 14 Tage vor dem OP-Termin nicht mit Lebendimpfstoffen geimpft werden. Eine zwingend notwendige OP wird aber nicht verschoben.
Nach Rücksprache mit dem Arzt kann (oder muss) in folgenden Fällen geimpft werden:
- Der Patient leidet an einer akuten, behandlungsbedürftigen Erkrankung, jedoch ohne Fieber.
- Es besteht eine schwere Hühnereiweißallergie. Dann sind nur bestimmte Impfstoffen nicht für den Impfling geeignet! (Rücksprache Arzt!)
- Der Betroffene hat Erregerkontakt. Im Falle von Tollwut, Hepatitis B und Tetanus ist es besonders wichtig, gleich zu impfen, da nur so eine schwere Erkrankung oder der Tod vermieden werden können.
Auch bei Masern, Mumps, Röteln und Windpocken werden solche Inkubationsimpfungen empfohlen.
Geimpft werden darf:
- bei banalen Infekten (Schupfen, Durchfall);
- früheren Fieberkrämpfen des Impflings. Die entsprechenden fiebersenkenden Medikamente müssen aber zur Verfügung stehen und bei Fieber auch verabreicht werden.
- in der Stillzeit: Die spezifische Sicherheit, die Impfungen gegen spezielle Keime bieten, wird durch das Stillen weder beeinflusst, noch macht es Impfungen wirkungslos.
- bei Schwangerschaft der Impflingsmutter;
- bei Krampfleiden;
- bei der Gabe von Kortison, wenn dieses auf der Haut aufgetragen wurde oder zur Inhalation verwendet wird. Nur höhere Konzentrationen und eine längere Aufnahme von Kortison sind kontraproduktiv.
- bei Frühgeborenen: Die Hib-Impfung wird ausdrücklich für diese Kinder empfohlen.
- bei einem angeborenen oder erworbenen Defekt des Immunsystems, falls ein Totimpfstoff verabreicht wird.
- bei Kontakt zu Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Die verwendeten Impferreger können diese Risikogruppe nicht infizieren.
- trotz Antibiotika-Behandlung. Antibiotika beeinflussen nicht die Wirksamkeit von Impfungen, jedoch werden sie oft verabreicht, um eine schwere Infektion abzuwehren mit Fieber abzuwehrebn. Dann sollte natürlich keine Impfung erfolgen.
- bei chronischen Erkrankungen (auch Stoffwechselerkrankungen) oder Kindern mit Herzfehlern. Gerade für diese Risikogruppen werden Impfungen empfohlen.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 30.10.2009