Formalitäten nach dem Ableben

Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen viele Maßnahmen eingeleitet werden. Vor allem muss der Tod bei verschiedenen Institutionen gemeldet werden. Vieles lässt sich mit einem Telefonat oder einem kurzen Brief erledigen. Bei geldlichen Angelegenheiten ist allerdings häufig ein Erbschein erforderlich.

Verstirbt Ihr Angehöriger zu Hause, so sollten Sie an folgendes denken:

  • Schreiben Sie sich den Zeitpunkt des Todes auf.
  • Informieren Sie einen Arzt, möglichst denjenigen, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat. Ein Arzt ist verpflichtet, den Toten zu untersuchen und einen Totenschein auszustellen.
  • Ein Bestattungsinstitut muss informiert werden. Zu diesem Zeitpunkt sollte die ärztliche Todesbescheinigung vorliegen. Das Bestattungsunternehmen führt die Einsargung durch und kann den Angehörigen viele notwendige Schritte abnehmen (Vorbereitung der Traueranzeige, Terminvereinbarung für die Trauerfeier, Aufbahrung etc.).
  • Informieren Sie über das Versterben des Angehörigen auch weitere Angehörige und den Seelsorger. Er hilft, die Bestattung und das Begräbnis von kirchlicher Seite her mitzugestalten. Unterrichten Sie auch den Hausarzt des Verstorbenen, wenn er nicht die Leichenschau durchgeführt hat.

Außerdem müssen folgende Institutionen vom Tod des Verstorbenen erfahren:

  • Standesamt
    Der Todesfall muss sofort beim Standesamt gemeldet werden (spätestens erster Werktag nach dem Todestag). Für die Anzeige beim Standesamt müssen einige Dokumente mitgebracht werden: der eigene Personalausweis, der Personalausweis oder Pass des Verstorbenen, der Totenschein, den der Arzt ausgestellt hat, sowie die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch. Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhält man die Sterbeurkunde ausgehändigt. Eine beglaubigte Abschrift ist auch für andere Benachrichtigungen erforderlich.

    (Wenn der Verstorbene einen gesetzlichen Betreuer hatte, so muss auch die Urkunde des Vormundschaftsgerichts beim Standesamt vorgelegt werden, damit man die Sterbeurkunde erhält.)

  • Krankenversicherung
    Verstirbt der Versicherungsnehmer, so endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
  • Arbeitgeber
    Der Arbeitgeber des Verstorbenen muss über den Todesfall informiert werden. Von ihm erhalten Sie die Personalpapiere. War der Verstorbene Rentner, so muss die zuständige Rentenversicherungsanstalt benachrichtigt werden.

Außerdem sind noch weitere Meldungen vorzunehmen:

  • Banken,
  • Versicherungen (Lebensversicherung, Rechtsschutz, Haftpflicht und Hausrat, Unfallversicherung, Kraftfahrzeugversicherung usw.),
  • zuständige Dienstbehörde bei Beamtenversorgung,
  • Vermieter und Energieversorger,
  • Post wegen Nachsendeauftrag,
  • Telefonanbieter,
  • Zeitungsverlage,
  • Vereine,
  • Finanzamt,
  • Nachlassgericht.

Wichtig ist es, daran zu denken, dass allen Benachrichtigungen eine beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde beizufügen ist.

Sehr sinnvoll ist es, bereits beizeiten alle wichtigen Unterlagen und Dokumente in einer Mappe zusammenzustellen. Diese sollte Folgendes enthalten:

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch;
  • Zeugnisse, Arbeitsverträge;
  • Konten, Sparbücher, Wertpapiere, Kaufverträge, Grundbuchauszüge;
  • Testament;
  • Nachweis über Renten oder Pensionen;

Miet- und Pachtverträge, Versicherungsverträge.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 16.03.2011