Der Nichtraucherschutz

Die Maßnahmen, um Personen, die nicht rauchen, wirksam vor den Gefahren des Tabakrauches zu schützen, nennt man Nichtraucherschutz. Hier geht es also um die so genannten Passivraucher, die man schützen muss.

Hierzu gehören auch Aufklärungskampagnen, das Durchsetzen der Werbeverbote für Tabakhersteller und Maßnahmen zur Entwöhnung vom Nikotin. Erst im Jahr 2006 wurde in Deutschland mehr für den Passivraucher unternommen.

Lange Zeit wurde kaum gehandelt, wenn man da die Regelungen in anderen Ländern als Vergleich heranzieht. Doch dann kam 2006 das erste Tabakgesetz.

In Kraft trat dieses Gesetz 2007 und ließ viele Raucher erzürnen, denn nun waren alle Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane, also alle Behörden und Ämtern, sowie die Verkehrsmittel rauchfrei. Doch dies war noch nicht alles, denn auch Universitäten, Schulen, Krankenhäuser unterlagen dem Rauchverbot.

Zudem wurde das Mindestalter von 16 auf 18 hochgesetzt.

Ebenfalls gibt es eine Zielvereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes, in dem geregelt wurde, dass auch hier zum Schutze der Passivraucher gehandelt werden müsse. Und so kam das bis lang groß umstrittene Raucherverbot zustande, welches bei den Gastronomen große Aufruhr verursachte.

Doch bis jetzt gibt es keine einheitlichen Regelungen in Bezug auf den Nichtraucherschutz. Immer mehr Bundesländer erkämpfen sich mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichtes Ausnahmen in Bezug auf das Rauchen an öffentlichen Orten wie etwa in Restaurants.

Bis die letzte Entscheidung getroffen wurde, müssen die Raucher sich daran halten und dürfen nur in Raucherecken oder in bestimmten Raucherclubs ihrer Sucht nachgehen.

Und so können endlich auch die Nichtraucher ihren Espresso oder ihr Essen im Café oder Restaurant ohne Rauch genießen, was besonders den Kindern sehr zugute kommt.