Der Umzug ins Alten- und Pflegeheim der herkömmlichen Prägung wird für gewöhnlich mit der „letzten Station“ im Leben gleichgesetzt. Viele Menschen befürchten, dort ihre Selbstbestimmtheit zu verlieren. Ebenso spielt die Angst allein gelassen und abgeschoben zu werden eine große Rolle. Die häufige negative Presse, die über die skandalösen Zustände in manchen Einrichtungen berichtet, tut ihr Übriges.
Doch die meisten Pflegeeinrichtungen entsprechen nicht diesen Klischees. Für den Betroffenen kann es vielmehr eine große Erleichterung darstellen, in einem guten Heim untergebracht zu sein. Man ist von der Sorge befreit, wie man täglich allein zurechtkommt und wer da ist und helfend zur Seite steht. Medizinische Betreuung und pflegerische Unterstützung sind Tag und Nacht vorhanden. Moderne Heime bieten auch Kontaktmöglichkeiten und Freizeitangebote an. Diese können helfen, wieder aktiver zu werden und sich aus der Isolation zu befreien.
Manche Häuser gehen sogar neue Wege in der Betreuung und richten kleine Wohngruppen ein.
Auch wenn man nicht ganz freiwillig in ein Heim umgezogen ist, weil es nicht mehr anders ging und in der Nähe keine weitere Einrichtung existiert, die eine Alternative zur stationären Betreuung wäre, sollte man versuchen, das Beste daraus zu machen.
Die Begriffe „Altenheim“ und „Pflegeheim“
Die Altenheime im klassischen Sinne bieten hilfebedürftigen Senioren, die keinen Haushalt mehr führen können, einen betreuten Wohnplatz. Den Bewohnern steht für gewöhnlich ein Einzelzimmer mit Bad zur Verfügung, eine Küche fehlt.
Die Betreuungsleistungen und Hilfeleistungen sind umfangreicher als beim Betreuten Wohnen, und alle Angebote zusammen werden pauschal abgerechnet.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurden viele Altenheimplätze in Pflegeplätze umgewandelt. Das klassische Altenheim ist eine aussterbende Spezies, denn Senioren mit Pflegestufe werden heutzutage in Pflegeheimen betreut. Bei Senioren ohne Pflegestufe ist das Betreute Wohnen oft eine gute Alternative.
Wann ist der Umzug in ein Pflegeheim unumgänglich?
Die Einstufung in eine Pflegestufe und die Notwendigkeit einer 24-stündigen pflegerischen Betreuung sind in der Regel die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein gemeinnütziges oder öffentliches Pflegeheim.
Der Umzug in ein Pflegeheim kann nach einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt zwingend notwendig werden, wenn trotz optimaler Behandlung nur noch pflegerische Maßnahmen möglich sind, da keine Aussicht auf Heilung besteht. Oft gibt es auch keine Angehörigen, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung leisten können.
In der Regel ist der Umzug in ein Pflegeheim der letzte Schritt, nachdem eine Familie alles getan hat, was in ihrer Macht steht, um den Angehörigen so lange wie möglich zu Hause zu pflegen.
Wann ist die Unterbringung in einer beschützenden Abteilung des Pflegeheims nötig?
Die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines Pflegeheims ist nötig, wenn Leib und Leben des zu Betreuenden in Gefahr sind. Dies kann bei demenzkranken Patienten der Fall sein, wenn Sie ein Stadium erreicht haben, in dem sie völlig orientierungslos sind und mit ihren Handlungen ihre Mitmenschen und sich selbst gefährden. Zu denken ist hier an die Benützung von Streichhölzern oder Ähnlichem, die bei unsachgemäßer Handhabung zu schweren Unglücken führen können. Oft wird auch die Verbrühungsgefahr, die von heißem Wasser ausgeht, nicht mehr wahrgenommen. Manche Patienten werden auch ausgesprochen aggressiv.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011