Impfschäden

Impfschäden sind schwere Erkrankungen mit eventuell bleibenden Schäden die von einer Impfung verursacht wurden. Es handelt sich dabei um extrem seltene Ereignisse. Solch eine schwere Erkrankung löste in sehr seltenen Fällen (bei einem von 4,4 Millionen Geimpften) die so genannte „Schluck-Impfung“ gegen Poliomyelitis aus. Es kam zur Erkrankung mit Lähmungserscheinungen.

Der derzeit verwendete Totimpfstoff hat diese Nebenwirkung nicht mehr.

Wichtig ist es, nach jeder Impfung, bei der Sie ungewöhnliche Krankheitszeichen (beispielsweise Krampfanfälle, Bewusstlosigkeit und Lähmungen) an Ihrem Kind feststellen, sofort Ihren behandelnden Arzt aufsuchen. Haben Sie Zweifel, dass er Sie in Ihrem Sinne betreut, so wenden Sie sich an einen anderen Mediziner oder das Gesundheitsamt.

Ihr Arzt wird feststellen, welche Ursache die Erkrankung tatsächlich hat und entsprechend therapieren. In 99% der Fälle handelt es sich um eine andere Erkrankung, die nur zufällig gleichzeitig mit der Impfung aufgetreten ist.

Für die Anerkennung eines Impfschadens sind einige Fakten wichtig: Seitens des Staates besteht das Interesse, dass sich seine Bürger gegen bestimmte Krankheiten durch Impfung schützen lassen.

Der deutsche Staat spricht für diese Krankheiten „öffentliche Impfempfehlungen“ aus. Tritt nun eine schwerwiegende Erkrankung aufgrund einer „öffentlich empfohlenen Schutzimpfung“ auf, so haftet der Staat nach den Vorschriften den Bundesversorgungsgesetzes.

Auch schon ein begründeter Verdacht, dass der Schaden durch eine Schutzimpfung ausgelöst wurde, kann zur Anerkennung als Impfschaden genügen. Ansprüche (Rente) müssen beim Versorgungsamt geltend gemacht werden.

Sie sollten beim Auftreten ungewöhnlicher Krankheitszeichen nach einer Impfung unbedingt Ihren Arzt aufzusuchen. Er kann Symptome dokumentieren, die von behördlicher Seite zur Anerkennung eines Impfschadens verlangt werden.