Pflege im Heim – stationäre Versorgung – Leistungen

Welche Angebote gibt es?

Die Pflegeversicherung bietet neben Angeboten zur häuslichen Versorgung auch Leistungen – die strukturell gesehen – zur stationären Versorgung zählen. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • die Kurzzeitpflege,
  • die Tages- und Nachtpflege,
  • die vollstationäre Pflege.
  • Die vollstationäre Pflege mit Hilfe für behinderte Menschen.

Die Tages- und Nachtpflege und die Kurzzeitpflege werden zwar in stationären Einrichtungen erbracht und so finanziert, aber sie zählen zur ambulanten Pflege, da sie den Pflegebedürftigen nur kurzfristig aufnehmen. Der Sinn dieser Leistungen ist es, die ambulante Versorgung möglichst lange aufrecht zu erhalten. Diesen beiden Pflegeformen sind einzelne Kapitel gewidmet.

Wie gestaltet sich die Finanzierung der stationären Leistungen?

Die Finanzierung sieht hier anders als bei der ambulanten Pflege aus, da beispielsweise in der stationären Pflegeeinrichtung auch eigenständige Gebäude, die unterhalten werden müssen, notwendig sind.

Die Kosten für die stationäre Pflege werden in vier Kostengruppen unterteilt:

  • Pflegesatz: Mit diesem Geld werden die notwendigen Pflegeleistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), die Behandlungsleistungen und die soziale Betreuung finanziert.
  • „Hotelkosten“: Dazu zählen die Kosten für die Unterkunft, bsp. die Kosten für den Hausmeister, die Verbrauchskosten für die Heizung und die Ausgaben für die Verpflegung (bsp. Zubereitungskosten).
  • Investitionskosten: Darunter kann man die reinen Mietkosten – die sogenannte Kaltmiete – verstehen.
  • Zusatzleitungen: Hierunter fallen zum Beispiel die Aufwendungen fürs Telefon oder TV-Geräte.

Welche Kosten trägt die Pflegekasse, was muss man selbst aufbringen?

Die Pflegeversicherung bezuschusst den eigentlichen Pflegesatz. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Pflegestufe. Das Geld der Pflegekasse deckt in der Regel die Pflegekosten nicht vollständig ab. Die restlichen Pflegekosten und alle sonstigen Kosten (= Hotel-, Investitionskosten und Zusatzleistungen) muss der Pflegebedürftige selbst erbringen. Eventuell werden die selbst zu tragenden Kosten – bei den entsprechenden Voraussetzungen – von der Sozialhilfe finanziert.

In Abhängigkeit vom Bundesland werden die Investitionskosten teilweise durch Landeszuschüsse finanziert. Der verbleibende Eigenanteil für den Pflegebedürftigen ist dann geringer.

Evtl. können die Investitionskosten auch zum Teil über das Pflegewohngeld aufgebracht werden, falls die persönlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.

Am besten lässt man sich von der Pflegeberatung beraten und erkundigt sich in den einzelnen Pflegeheimen.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011