Röteln Impfung

Was löst die Röteln aus? Wie kann man sich anstecken?

Röteln sind eine Virusinfektion, die sich durch einen blasroten, kleinfleckigen Hautausschlag, leichte Erkältungssymptome und Schwellungen im Halsbereich auszeichnet. Der Mensch stellt das einzige Reservoir für diesen Erreger dar.

Übertragen wird das Virus durch eine Tröpfcheninfektion, also durch Niesen, Husten oder Küssen. Auch infizierte Gegenstände können zur Erkrankung führen.

Das Röteln-Virus ist aber bei weitem nicht so krankheitspotent wie bsp. das Masernvirus. Es können durchaus mehrere Kontakte mit infizierten Personen nötig sein, bevor man sich – bei nicht bestehender Immunität – ansteckt.

Ein weitere Ansteckungsmöglichkeit besteht für ungeborene Kinder im Mutterleib. Das Virus ist plazentagängig (= kann den Mutterkuchen passieren) und kann das Kind infizieren. Eine solche Infektion kann für das Ungeborene fatal sein. Neben einem Absterben der Frucht sind zahlreiche Komplikationen mit bleibenden schweren Schäden für das betroffene Kind möglich.

Erfolgt eine Infektion im Kindesalter, so erkranken ungefähr nur die Hälfte der Infizierten. Bei den anderen treten keine Symptome auf und es kommt zu einer Antikörperbildung mit oft lebenslanger Immunität. Diese Menschen sind trotz Symptomlosigkeit in der Lage, das Virus weiterzuverbreiten.

Wie sieht das Krankheitsbild einer Rötelninfektion aus? Welche Komplikationen treten auf?

Bei einer Infektion mit Symptomen treten nach einer Inkubationszeit von zwei bis drei Wochen eine leicht erhöhte Körpertemperatur, Kopfschmerzen und Schwellungen der Hals- und Ohrlymphknoten auf. Ein bis zwei Tage später beginnt dann ein kleinfleckiger blassroter Hautausschlag, der im Gesicht beginnt und immer weiter nach unten wandert.

Gefürchtet ist eine Röteln-Infektion besonders in der Frühschwangerschaft.

Erfolgt die Infektion vor Ablauf der zehnten Schwangerschaftswoche muss bei 70 bis 90 Prozent der Kinder mit Missbildungen gerechnet werden; bis zur zwölften Woche treten die Beeinträchtigungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 25 bis 33 Prozent ein und bis einschließlich der 16. Schwangerschaftswoche in bis zu 24 bis 40 Prozent der Fälle.

Bei den Kindern können folgende Erkrankungen und Komplikationen auftreten:

  • geistige Behinderung nach einer Hirnentzündung (50 Prozent der Fälle),
  • grauer Star (Katarakt), grüner Star (Glaukom), Mikrophthalmie (extrem kleines Auge mit zu kleiner Hornhaut),
  • Innenohrschwerhörigkeit,
  • Herzschäden (bis zu 50 Prozent der Fälle),
  • Schilddrüsenunterfunktion und Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit).

Bei Erwachsenen kommt es selten, aber wenn, zu sehr schwerwiegenden Komplikationen:

  • Bei jeder 6 000. Erkrankung wird eine Hirnentzündung ausgelöst, die bei jedem 5. tödlich verläuft.
  • Es kann auch zu Blutungen aufgrund einer reduzierten Bildung von Blutplättchen kommen.
  • Die häufigste Komplikation ist eine Röteln-Arthritis (Gelenkentzündung), die chronisch verlaufen kann.

Wie wird behandelt?

Auch heute noch können Röteln nicht ursächlich behandelt werden. Bei Komplikationen erwägt man den Einsatz von Röteln-Immunglobulinen. Bei Komplikationen mit Hirnbeteiligung wird Kortison eingesetzt. Symptomatisch können schmerzlindernde und fiebersenkende Medikamente verordnet werden.

Das Hauptaugenmerk liegt daher im präventiven Bereich in Form von Schutzimpfungen.

Wie lange besteht Ansteckungsfähigkeit?

Der Infizierte ist eine Woche vor, bis eine Woche nach Auftreten des Ausschlags ansteckungsfähig.

Wie verbreitet sind Röteln?

Das Röteln-Virus ist weltweit verbreitet. In gemäßigten Klimazonen liegt der jahreszeitliche Erkrankungsgipfel im Frühjahr.

Wird in der Bevölkerung nicht geimpft, so erfolgen 80 – 90 Prozent der Infektionen im Kindesalter. Erfolgt eine flächendeckende Impfung, so sinkt die Erkrankungsrate auf wenige Fälle ab. Dies ist bsp. in den USA der Fall. In Deutschland ist – laut einer Untersuchung des Robert Koch Instituts – mit ungefähr 10 Prozent nicht immunen Personen unter jungen Erwachsenen zu rechnen.

Alles „rund“ um die Impfung

Impfempfehlung: Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt die Impfung für alle Kinder. Die erste Impfung erfolgt in der Regel zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, eine Zweite schließt sich zwischen dem15. und 23. Lebensmonat an. Besucht ein Kind eine Kindereinrichtung, kann die erste Impfung auch ab dem 9. Lebensmonat durchgeführt werden, die Zweite muss dann aber im zweiten Lebensjahr wiederholt werden. Eine Altersbeschränkung für die Impfung besteht nicht.

Außerdem wird die Impfung folgenden Personengruppen empfohlen:

  • Frauen, die schwanger werden wollen und über keinen Impfschutz verfügen;
  • Alle ungeimpften Personen, die in Einrichtungen mit erhöhter Übertragungsgefahr arbeiten, oder die bei einer Infektion andere stark gefährden können (bsp. in der Kinderheilkunde, in der Schwangerenbetreuung und Geburtshilfe, in Kinderbetreuungseinrichtungen).

Impfstoff: Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff. Die Impfung erfolgt meist mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR – Masern, Mumps, Röteln).

Impfhäufigkeit: Kinder erhalten den Impfstoff zweimal. Die 2. Impfung darf frühestens vier Wochen nach der ersten erfolgen. Bei Erwachsenen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Mitarbeiter im Gesundheitsdienst oder in der Kinderbetreuung) und bei Frauen mit Kinderwunsch erfolgt eine einmalige Immunisierung.
Nach Kontakt zu einer an Röteln erkrankten Person sollten ungeimpfte, einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sowie gefährdete Erwachsene möglichst innerhalb von drei Tagen eine einmalige Impfung erhalten.

Impfreaktionen: An der Injektionsstelle können Schmerzen, Schwellungen und Rötungen auftreten. Selten beobachtet man Temperaturerhöhung, Mattigkeit sowie Kopf- und Gliederschmerzen. Außerdem sind Schwellungen im Nacken- und Halsbereich möglich.

Kontraindikationen: Nicht geimpft werden sollte bei einer akuten Erkrankung, in der Schwangerschaft, bei AIDS, Blutkrebs (Leukosen) oder während einer immunsuppressiven Therapie (bsp. Krebstherapie). Bei einer Allergie gegen Hühnereiweiß konsultieren sie ihren behandelnden Mediziner. Eine versehentliche Impfung während der Schwangerschaft ist kein Grund diese zu beenden, sie sollte jedoch genau untersucht werden.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 30.10.2009