Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz

Es gibt zahlreiche ambulante und teilstationäre Betreuungs- und Pflegeangebote. Sie können – je nach Krankheitsstadium – sinnvoll eingesetzt werden. Die Betreuungsangebote tragen dazu bei, dass demente Menschen möglichst lange zu Hause versorgt werden. Außerdem dienen sie der Entlastung der pflegenden Angehörigen.

1. Betreuungsdienste

Betreuungsdienste sind geeignet, wenn eine zeitliche Entlastung der pflegenden Person notwendig ist, damit sie beispielsweise in Ruhe etwas außerhalb er Wohnung unternehmen kann (Einkauf, Sport, Besuche usw.). Bei den reinen Betreuungsleistungen für demente Menschen gibt es zwei Varianten: Die Betreuung zu Hause oder Gruppenangebote in Einrichtungen. Die Angebote sind in der Regel angebunden an Institutionen wie Alzheimer Gesellschaften oder Wohlfahrtsverbände. Die Preise für die Betreuungsleistungen unterscheiden sich sehr stark, je nachdem wie viel der Betreuungsarbeit ehrenamtlich erbracht wird. Verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung können zur Deckung der Betreuungskosten herangezogen werden (Verhinderungspflege, Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf). Voraussetzung ist, dass der Erkrankte in einer Pflegestufe eingestuft ist und der Betreuungsdienst von der Pflegekasse anerkannt ist („niedrigschwellige Betreuungsangebote“).

2. Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste sind geeignet, wenn professionelle Hilfe bei der Pflege des Kranken nötig ist. Anbieter sind Wohlfahrtsverbände oder privatgewerbliche Anbieter. Listen über wohnortnahe Pflegedienste kann man bei den Pflegekassen oder den Pflegeberatungsstellen erhalten. Die Leistungen der Pflegedienste werden nach recht komplizierten Verfahren abgerechnet. Finanziert werden die Leistungen durch die Krankenkassen im Rahmen der häuslichen Pflege, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann oder sich verkürzen lässt. Auch die Pflegekassen gewähren Leistungen, wenn die Erkrankten die gesetzlichen Kriterien der Pflegebedürftigkeit erfüllen (siehe dazu auch die Kapitel „Pflegebedürftigkeit“ und „Ambulanter Pflegedienst“).

3. Hauswirtschaftliche Hilfen

Sie bieten konkrete Hilfe bei Haushaltstätigkeiten. Die hauswirtschaftlichen Hilfen entlasten die Angehörigen, die den Erkrankten versorgen, und sich – neben dem Beruf – in der wenigen verbleibenden Zeit nicht auch noch um den Haushalt kümmern möchten. Anbieter für diese Leistungen gibt es sehr viele; das Kostenspektrum ist sehr variabel. Man muss sich vor Ort nach dem geeigneten Anbieter erkundigen. Die Kosten für die Haushaltshilfen müssen in der Regel komplett privat finanziert werden.

4. Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Diese Betreuung kann notwendig werden, wenn ein dementer Mensch nicht mehr allein in seinem Haushalt leben kann. Eine solche Betreuung wird beispielsweise eingesetzt, um die erkrankte Pflegeperson zu ersetzten, oder um die Zeit auf der Warteliste für eine geeignete Pflegeeinrichtung zu überbrücken. Die Pflegekräfte leben nur eine gewisse Zeit bei dem Erkrankten und werden dann durch eine andere Pflegekraft abgelöst. Diese Leistung bieten spezielle, bundesweit tätige Pflegedienste oder als Betreuungskraft Selbstständige an. Die Kosten liegen bei 3.000 bis 4.000 Euro im Monat, bei Selbstständigen sind sie oft geringer. Dazu kommen die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Pflegekraft im Haushalt wohnt (Kost und Logie). Zur Finanzierung können verschiedene Leistungen der Pflegekasse genutzt werden, sofern der Erkrankte Leistungen der Pflegeversicherung erhält und der Pflegedienst durch die Pflegekasse anerkannt ist.

Osteuropäische Haushaltshilfen
Seit 2005 besteht auch die gesetzliche Möglichkeit, ausländische Haushaltshilfen aus osteuropäischen Ländern vermittelt zu bekommen. Sie unterstützen die Angehörigen besonders in hauswirtschaftlichen Arbeiten. Die Ausübung pflegerischer Tätigkeiten im Sinne der Pflegeversicherung (Grundpflege) ist allerdings nicht erlaubt. Auskunft erteilt die Bundesagentur für Arbeit („Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, ZAV“).

5. Ehrenamtliche Hilfen

Ehrenamtliche Helfer sind geeignet, um pflegende Angehörige punktuell zu entlasten. Sie können beispielsweise Einkäufe erledigen oder mit dem Erkrankten spazieren gehen. Allerdings lassen sich diese Hilfen oft nicht so stabil planen, wie professionelle oder unternehmerische Dienstleister, auch wenn es durchaus langfristig stabile Hilfsgemeinschaften gibt. Jedoch heißt ehrenamtliche Hilfe nicht, dass sie kostenlos ist. Die Anbieter sind zum Beispiel Kirchengemeinden, Alzheimer Gesellschaften, Vereine, wie Tauschbörsen oder Seniorengemeinschaften. Die Preise können bei fünf bis zehn Euro pro Stunde liegen oder bei Tauschbörsen wird gegen andere Dienstleistungen getauscht. Bei kostenlosen Betreuungen freut sich der Helfer bestimmt über eine Einladung zum Essen, ein Geschenk oder wenigstens den Ersatz der Fahrtkosten.

6. Tages-/Nachtpflege

Die Tagespflege ist besonders geeignet, wenn Demenzkranke tagsüber nicht allein bleiben können und in dieser Zeit sich niemand aus der Familie oder Umgebung um den Erkrankten kümmern kann. Die Nachtpflege ist besonders geeignet, wenn die Erkrankten sehr unruhig schlafen oder besonders in der Nacht aktiv sind und die Angehörigen dadurch keinen Schlaf bekommen. Anbieter für die Tages- oder Nachtpflege sind oft Altenheime oder auch Häuser, die sich auf diese Pflege spezialisiert haben. Einrichtungen zur Tagespflege finden sich fast flächendeckend in Deutschland, für die Nachtpflege gibt es nur wenig Angebote. Zur Finanzierung der Tages-/Nachpflege lesen Sie bitte auch das Kapitel „Tages- und Nachtpflege“.

7. Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Rundum-Versorgung wie in einem Heim – allerdings nur für begrenzte Zeit. Diese Form der Versorgung ist besonders geeignet, wenn Personen die den Demenzkranken versorgen, für eine begrenzte Zeit ausfallen. Die Kurzzeitpflege ist daher geeignet, wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren oder krankheitsbedingt ausfallen. Anbieter sind Pflegeheime oder Häuser, die sich ausschließlich auf die Kurzzeitpflege spezialisiert haben. Zur Finanzierung durch die Pflegekasse und die Dauer dieser Pflegeform informiert das Kapitel „Kurzzeitpflege“.

8. Pflegeheim

Pflegeheime bieten eine Vollversorgung für den dementen Patienten. Diese Versorgung bietet Grund- und Behandlungspflege, Betreuung und das Bereitstellen von gebräuchlichen Hilfsmitteln. Pflegeheime sind dann geeignet, wenn demente Menschen nicht mehr alleine leben oder zu Hause nicht mehr adäquat versorgt werden können. Finanziert werden die Pflegekosten durch die Pflegeversicherung je nach Pflegestufe. Andere Kosten muss der Betroffene selbst tragen. In Einzelfällen deckt das Sozialamt die Kosten. Über die Finanzierung eines Heimplatzes durch die Pflegekasse informiert der Artikel „Leistungen für die vollstationäre Pflege“. Weitere Informationen finden sich im Kapitel „Umzug ins Heim“.

9. Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige und Demenzkranke

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben etwa sechs bis zwölf pflegebedürftige Menschen zusammen. Jeder von ihnen hat sein eigenes Zimmer. Die Küche, Bäder und Gemeinschaftsräume werden gemeinsam benutzt. Je nach Bedarf halten sich in der Wohnung eine oder mehrere Betreuungspersonen auf. Besonders geeignet ist diese Wohn-Betreuungsform für Menschen, die nicht mehr allein zu Hause leben oder in ihrer Familie nicht mehr ausreichend unterstützt werden können. Erfahrungen mit den Wohngemeinschaften zeigen, dass sie oft besser auf die Bedürfnisse von dementen Patienten eingehen, als große Pflegeheime mit einem „Standardangebot“. Die Anbieter solcher Wohngemeinschaften sind beispielsweise ambulante Pflegedienste oder Wohngemeinschaften. Bisweilen finden sich auch Privatpersonen zusammen. Ausführliche Informationen zu dieser Betreuungs- und Wohnform finden sich auch in dem Kapitel „Betreute Wohngemeinschaften“.

Quelle:

Demenz – Hilfe für Angehörige und Betroffene, Günter Niklewski, Stiftung Warentest

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 16.03.2011