Wohnungsanpassung

Die meisten Menschen wollen in der gewohnten Umgebung bleiben. Damit dies auch im Alter möglich ist, muss die Wohnung häufig entsprechend angepasst werden. Dazu gibt es heutzutage viele Möglichkeiten. Auch „normale“ Wohnungen können so verändert werden, dass selbst bei Pflegebedürftigkeit kein Umzug nötig ist.

Damit eine Wohnung auch im (hohen) Alter gut bewohnbar ist, muss sie zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie sollte möglichst barrierefrei und komfortabel sowie sicher gestaltet sein. Der andere Aspekt ist die gute Verfügbarkeit von Hilfen zur Unterstützung, die sich in der Nähe – möglichst im eigenen Wohnviertel – befinden. Dies können ambulante Pflegedienste oder soziale Dienste sein. Überaus wertvoll ist ein funktionierendes Netzwerk aus Service- und Betreuungsdiensten, verknüpft mit Freizeitangeboten.

Doch was bedeutet Wohnungsanpassung überhaupt?

Gemeint sind damit beispielsweise Änderungen an der Bausubstanz, wie der Einbau einer bodengleichen Dusche, sowie verändernde Maßnahmen an den Einrichtungsgegenständen. Dies kann die Erhöhung von Sitzmöbeln sein. Schließlich gehört auch die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Wohnungsanpassung. Hier muss man an einen Badewannenlift, Haltegriffe oder ein Laufgeländer denken.

Sehr häufig fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff „barrierefrei“. Damit meint man, dass ein Haus oder eine Wohnung für Menschen mit Behinderungen und Rollstuhlfahrer ohne Stufen, Schwellen oder enge Türen zugänglich ist. Auch technische Einrichtungen oder andere Ausstattungsgegenstände dürfen keine Hindernisse darstellen. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass eine hundertprozentige Barrierefreiheit nicht immer zu erzielen ist, vor allem bei Altbestandswohnungen.

Bei der Wohnungsanpassung müssen zudem die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dies können beispielsweise Bewegungseinschränkungen sein, welche die Folge eines Schlaganfalls sind, oder auch Sehbeeinträchtigungen, welche altersbedingte Ursachen haben.

Bei der Anpassung kann man sich an der DIN 18025, Teil 2 „Barrierefreie Wohnungen…“ orientieren. Sie enthält Gestaltungsvorschläge für ältere Menschen und Kinder, Sehbehinderte, Gehörlose und Gehbehinderte.

Die DIN 18025, Teil 1 „Wohnungen für Rollstuhlfahrer“ geht noch darüber hinaus. Sie zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf, die auf Rollstuhlfahrer abgestimmt sind, damit sie möglichst unabhängig von fremder Hilfe leben können.

Eine wesentliche Bedeutung hat diese Norm für Neubauten. Bei bereits vorhandenen Wohnungen und Häusern stößt man bei der Umsetzung der Norm schnell an technische und finanzielle Möglichkeiten.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011