Wohnung teilen
Es ist ein immer häufigeres Phänomen, dass immer mehr ältere Menschen in großen Wohnungen oder Häuser wohnen und es sie eigentlich überfordert, diese zu bewirtschaften. Auf der anderen Seite aber wollen sie unbedingt auch im Alter im angestammten Zuhause wohnen bleiben. Hier kann es eine Alternative sein, dass die Wohnung oder das Haus geteilt und untervermietet wird. Oft genügen kleine Umbauten, um die betreffenden Objekte so zu verändern, dass die gewünschte Intimität und Distanz im Zusammenleben gewahrt wird.
Den Zweck erfüllt oft schon der Ausbau eines Gäste-WC in ein kleines Bad mit Duschkabine sowie der Einbau einer Single-Küche, um einen vollständig funktionell abgetrennten Wohnbereich zu erhalten.
Bei gemieteten Objekten ist natürlich die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung und in Bezug auf bauliche Veränderungen erforderlich.
Neben dem finanziellen Vorteil, den eine Untervermietung mit sich bringt, kann auch vereinbart werden, dass der neue Mitbewohner bestimmte Hilfeleistungen übernimmt und dafür weniger Miete zahlt. Dies können das Rasenmähen oder das Erledigen von Besorgungen sein. Je nach Sympathie ist es auch möglich, etwas gemeinsam zu unternehmen oder auch zusammen Essen zu gehen oder Kaffee zu trinken.
Ist man einer vorübergehenden Gemeinschaft mit jüngeren Leuten nicht abgeneigt, so ist es auch möglich, Zimmer an Studenten zu vermieten oder vorübergehend junge Menschen aus einem anderen Land, bei sich wohnen zu lassen.
Natürlich gestaltet sich ein solches Zusammenleben nicht immer konfliktfrei. Deshalb sollte man sich schon im Vorhinein überlegen, was man noch toleriert und welche Erwartungen man hat. Wichtig ist es, diese klar zu formulieren und unmissverständlich seinem potenziellen Mitbewohner mitzuteilen.
Zur rechtlichen Absicherung ist auf jeden Fall ein Untervermietungsvertrag anzuraten, der selbstverständlich sein sollte.
„Wohnen für Hilfe“
Eine weitere Möglichkeit für Menschen mit „zu groß gewordenen Wohnungen oder Häusern“, die Unterstützung im Alltag und mehr Gesellschaft wünschen, sind Projekte in Universitätsstädten. Die Senioren bieten gegen Alltagshilfe Studenten günstigen Wohnraum an.
So gibt es in mehreren Universitätsstätten – beispielsweise Köln, Hamburg, München, Freiburg, Frankfurt am Main – Projekte, bei denen Senioren Studenten gegen Mithilfe im Haus und Garten, Begleitung zu Spaziergängen und Ähnlichem (nicht Pflege) günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen.
Die Berechnung für solch ein Wohnverhältnis kann dabei lauten: Eine Stunde Hilfe im Monat für einen Quadratmeter Wohnraum. Die Nebenkosten sind dabei aber immer separat zu zahlen. Wer also beispielsweise ein 16 Quadratmeter großes Zimmer bewohnt und seiner Vermieterin oder seinem Vermieter vier Stunden in der Woche hilft, muss nur die Nebenkosten für seine Bleibe aufbringen. Natürlich gibt es hier auch individuellere Regelungen mit mehr Bezahlung bei weniger geleisteten Hilfestunden.
Ein anderes Prinzip bei der „Abrechnung“ ist Folgendes: Für jede Hilfestunde werden zehn Euro auf den jeweiligen Mietpreis angerechnet. Der Vorteil ist hier, dass die Bezahlung der Studentin/des Studenten immer gleich ist. Denn auch die Mieten können gerechtfertigterweise sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, wie hoch die Wohnqualität ist.
Erfahrungsgemäß hat sich „Wohnen für Hilfe“ gut bewährt, wenn folgende Punkte beachtet wurden:
- Beide Parteien müssen ein ehrliches Interesse an einer Wohngemeinschaft haben, die aus unterschiedlichen Generationen besteht.
- Angehörige müssen in die Entscheidung miteinbezogen werden.
- Eine Beratung durch Fachkräfte sollte unbedingt erfolgen.
- Die Erwartungen aller Beteiligten sollten im Vorfeld abgeklärt werden.
- Die Bedingungen für das Zusammenleben müssen klar vereinbart und schriftlich fixiert werden.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011