Soll der Erkrankte über die Diagnose aufgeklärt werden? Eigentlich dürfte man sich diese Frage gar nicht stellen. Denn jeder Mensch hat das Recht, medizinische Diagnosen mitgeteilt zu bekommen, auch wenn die Diagnose nur schwer verkraftet wird und wenn sie „Demenz“ bzw. „Alzheimer“ lautet.
Ein Weg, die Diagnose dem Betreffenden schonend beizubringen, ist bsp. eine schrittweise Aufklärung. Das bedeutet, dass man dem Patienten einen Teil der Informationen auf solch eine Weise gibt, die er verstehen und verkraften kann. Anhand seiner Reaktionen schätzt man dann ein, ob er mehr wissen möchte.
Gerade im frühen Stadium von demenziellen Erkrankungen sollte man den Betreffenden die exakte Diagnose und den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf nicht vorenthalten! Der Erkrankte kann so seine künftigen Wünsche zur Versorgung äußern. Er kann klären, wer die Pflege übernimmt und wer in den langen Pflegeprozess mit eingebunden werden soll.
Mithilfe einer Patientenverfügung kann er auch klar äußern, welche ärztlichen Maßnahmen er wünscht und welche nicht. Zudem kann er seine Vermögensverhältnisse regeln sowie Vorsorgemaßnahmen in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen.
Die exakte Aufklärung über die Diagnose versetzt den Betreffenden – so hart die Diagnose „Alzheimer“ im ersten Augenblick auch sein mag – in die Lage, seine Angelegenheiten in seinem Sinne zu regeln.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 16.03.2011