Abrechnung des ambulanten Pflegedienstes

Was wird abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt nach sogenannten Leistungskomplexen, die auch Leistungsmodule genannt werden. Darunter versteht man zusammengehörige Pflegebehandlungen, wie beispielsweise die kleine Morgentoilette. Sie umfasst Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes, das An-/und Auskleiden, Hilfe beim Waschen, Mund –und Zahnpflege sowie das Kämmen. Es gibt eine ganze Reihe solcher Leistungsmodule, die der Pflegebedürftige – je nach Bedarf – zusammenstellen kann.

Einzelleistungen oder der Zeitaufwand werden nicht abgerechnet!

Im „Fachjargon“ heißen die Leistungen, die ein Pflegedienst erbringt und die er mit der Pflegekasse abrechnen kann, Pflegesachleistungen.

Wie wird abgerechnet?

Ist der Pflegebedürftige in einer Pflegestufe eingestuft, so rechnet der Pflegedienst seine Einsätze bis zum Höchstsatz der jeweiligen Pflegestufe direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung ist, dass der Pflegedienst mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Hat er dies nicht, kann der Dienst trotzdem gegen Privatrechnung Pflegesachleistungen erbringen. Der Pflegebedürftige hat gegenüber der Pflegekasse dann einen Anspruch auf Erstattung von 80 Prozent des jeweiligen Höchstbetrages. Das Sozialamt übernimmt die fehlenden 20 Prozent nicht. Der private Pflegedienst hat die Verpflichtung, auf diese Gegebenheiten hinzuweisen.

Pflegeleistungen, die über den Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe hinausgehen, werden dem Pflegebedürftigen privat berechnet.

Deshalb ist dringend anzuraten, im Pflegevertrag zwischen Pflegebedürftigen und Pflegedienst genau festzuhalten, welchen Umfang die Pflegeleistung hat, welche Leistung das Pflegepersonal und welche die Angehörigen übernehmen und was die privat zu bezahlenden Pflegeleistungen sind. Unbedingt empfehlenswert ist es zudem, sich Kostenvoranschläge von mehreren Pflegediensten zuschicken zu lassen, um die Leistungen und Preise zu verglichen.

Wie ermittelt man die Pflegekosten insgesamt?

  • Der erste Schritt ist es, sich Gedanken zu machen, wie umfangreich die Hilfe sein sollte, die man beim ambulanten Pflegedienst abrufen möchte. Faktoren, die in diese Entscheidung mit einfließen, sind einerseits der Hilfebedarf und andererseits die finanzielle Situation des Betroffenen. Denn die Pflegekasse zahlt nur bis zur Höchstgrenze der jeweiligen Pflegestufe.
  • Muss aus finanziellen Gründen die Eigenbeteiligung so niedrig wie möglich bleiben und übersteigt der Hilfebedarf die finanziellen Grenzen, dann sollten die Angehörigen die Pflege teilweise mit übernehmen. Der Pflegedienst kann dann die Tätigkeiten ausführen, welche die Angehörigen nicht übernehmen können oder wollen. Mit Hilfe der Leistungspakete oder –komplexe lässt sich genau abgrenzen, wer welche Aufgaben übernimmt. Bei einer teilweisen Übernahme der Pflege durch die Angehörigen können auch Kombinationsleistungen bei der Pflegekasse beantragt werden (siehe auch das Kapitel „Kombinationsleistungen“).
  • Hat der Pflegebedürftige keine Angehörigen, die Teile der Pflege übernehmen können, ist der finanzielle Rahmen eng und der Hilfebedürftige benötigt mehr Hilfe, als von der Pflegekasse gezahlt wird, so kann man sich an das örtliche Sozialamt wenden.

Preislisten sind bei den Pflegediensten erhältlich. Viele Pflegedienste haben auch einen Internetauftritt, in dem sie ihr Pflegekonzept, ihr Einzugsgebiet, ihre Leistungen mit Preisen und ihre sonstigen Angebote präsentieren. Dort kann man sich vorab Informationen holen.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011