Behandlungsgrundsätze bei der Tumor Schmerztherapie

Weitere Behandlungsgrundsätze, die bei der medikamentösen Behandlung von Tumorpatienten beachtet werden sollten, sind:

  • Vor Verabreichung der Schmerzmittel muss eine Schmerzanalyse stattfinden. Dies ist wichtig, um spezifisch wirksame Schmerzmittel einzusetzen. Zudem erleichtert es die Findung der richtigen Einstiegsdosis. 
  • Die Schmerzmittel und weitere zur Therapie notwendigen Medikamente müssen nach einem festen Zeitschema gegeben werden, also nicht nach Bedarf. Dadurch werden die Wirkstoffkonzentrationen im Blut konstant gehalten. Ein erneutes Auftreten der Schmerzen kann so von vornherein verhindert. Das Therapieziel der dauernden Schmerzfreiheit wird so erreicht. Häufig sind die Tagesdosen an Schmerzmitteln so auch niedriger als bei Therapie mit demselben Medikament, das bei Bedarf eingesetzt wird. 
  • Die Wirkstoffe sollten – wenn möglich – als Tabletten, Tropfen, Pflaster oder Zäpfchen verabreicht werden. Die Verabreichungsformen sind also oral (= über den Mund), transdermal (= durch die Haut), rektal (= über den Mastdarm) oder subkutan (= unter die Haut). So erhält der Patient die größtmögliche Unabhängigkeit von Ärzten oder Pflegepersonal. 
  • Begleitend zu bestimmten Schmerzmitteln (stark wirksame Opioide) werden Präparate gegen Erbrechen und Verstopfung (vorbeugend) verordnet. Der Prophylaxe und Therapie von Nebenwirkungen muss größte Aufmerksamkeit zu Teil werden. Nicht selten scheitert eine im Prinzip gute Schmerztherapie mit Opioiden daran, dass vorbeugend keine Mittel gegen Verstopfung verschrieben wurden. 
  • Die Applikationsart (= Darreichungsform) wird individuell auf den Patienten abgestimmt. Mit der oralen Applikation sollte begonnen werden. Ist dies nicht möglich, so sollte die Verabreichung über die Haut erfolgen. Ein operatives Ausschalten (Neurolyse, neurochirurgischer Eingriff) der schmerzleitenden Nerven bleibt als letzte Möglichkeit. 
  • Für den Bedarfsfall müssen Analgetika für Schmerzspitzen verordnet werden. Für gewöhnlich wird dazu dasselbe Medikament wie für die chronischen Schmerzen verwendet. Man bevorzugt aber eine rasch wirksame Variante. Die Anzahl der Zwischendosen muss registriert werden. Sollten sie öfter als 2 bis 3mal am Tag nötig sein, so muss eine Anhebung der Basisdosis erwogen werden. 
  • Da die Schmerzmittel über verschiedene Mechanismen schmerzstillend wirken, sind bestimmte Kombinationen sinnvoll. Die eingesetzten Präparate können dadurch niedriger dosiert werden und die Gefahr von Nebenwirkungen wird reduziert. 
  • Regelmäßige Verlaufskontrollen sind wichtig. Da Tumorschmerzen im Verlauf der Erkrankung meist zunehmen, ist nicht selten eine Dosissteigerung nötig. Sie ist nicht Ausdruck einer Toleranzentwicklung, sondern deutet meist auf das Voranschreiten der Erkrankung hin. Außerdem kann bisweilen ein Absetzen oder eine Neuverordnung einzelner Pharmaka notwendig sein. Feste Termine zur Kontrolle sollten vereinbart werden. Werden diese vom Patienten nicht eingehalten, so ist telefonisches Nachfragen durchaus angebracht. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Betroffenen unter erheblichen Schmerzen leiden und nicht mehr zur Behandlung erscheinen, da sie davon ausgehen, dass ihre Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind.

 

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 12.07.2007

 

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Therapie Tumorschmerzen