Aus Zweckmäßigkeitsgründen ist es sinnvoll, die Betreuungsverfügung schriftlich niederzulegen. Aber weder das Hinzuziehen von Zeugen, eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung noch eine notarielle Beurkundung ist dazu nötig. Auch die Geschäftsfähigkeit ist nicht zwingend nötig.
Allerdings ist es dennoch zweckmäßig, die Betreuungsverfügung bei voller Geschäftsfähigkeit notariell beurkunden zu lassen. So beugt man Zweifeln an der Wirksamkeit der Verfügung vor. Denn bei einer notariellen Beurkundung muss sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit des Verfassers der Betreuungsverfügung überzeugen.
Legt man die Verfügung schriftlich ab, ist es auch empfehlenswert, die Betreuungsverfügung in nicht allzu langen Abständen immer wieder zu bestätigen. So kann der Vermutung Dritter entgegengewirkt werden, man habe zwischenzeitlich seine Meinung geändert.
Schließlich kann man die Betreuungsverfügung seit dem 01.09.2009 auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Eine Koppelung an eine Vorsorgevollmacht ist dazu nicht nötig.
Was könnte nun exemplarisch in einer Betreuungsverfügung stehen? (siehe dazu auch das Formular „Betreuungsverfügung“ des Bundesjustizministeriums – online)
- Persönliche Daten (Name, Vorname), Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Telefon werden aufgeführt.
- Erklärung: Ich lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer für mich bestellt werden muss, Folgendes fest:
- Zu meinem Betreuer/ meiner Betreuerin soll bestellt werden:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefon, Telefax der gewünschten Person. - Falls die vorstehende Person nicht zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt werden kann, soll folgende Person bestellt werden:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefon, Telefax der gewünschten Ersatzperson. - Auf keinen Fall soll zum Betreuer/ zur Betreuerin bestellt werden:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefon, Telefax der nicht erwünschten Person. - Vom Betreuungsverfahren bitte ich folgende Personen zu unterrichten: …….
- Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den Betreuer/ die Betreuerin habe ich folgende Wünsche (bsp. Unterbringung) ………………..
Ort, Datum und Unterschrift des Verfassers.
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011