Impfen bei Krebspatienten

Die zugelassenen Impfungen sind bei Krebspatienten, die keine eingeschränkte Immunfunktion aufweisen, genauso sicher und zeigen den gleichen Nutzen wie bei gesunden Menschen.

Bei immunsupprimierten Patienten, beispielsweise während einer Chemotherapie, ist der Impferfolg, also der Schutz gegen die jeweilige Erkrankung, nur eingeschränkt vorhanden oder fehlt.

Können Impfungen während einer Chemotherapie erfolgen?

Die Verabreichung von Totimpfstoffen ist auch während einer Chemotherapie unbedenklich. Ob sich jedoch eine spezifische Immunität gegen den Erreger entwickelt, hängt von der individuellen Immunsuppression ab. Gegebenenfalls sollten die Impfantikörper untersucht und dokumentiert werden.

Die Gabe von Lebendimpfstoffen sollte während einer Chemotherapie bzw. Immunsuppression grundsätzlich nicht erfolgen, da sich lebende Impferreger im Organismus von immundefizienten Patienten vermehren können und bei einem speziellen Immundefizit (= fehlende T-zelluläre Immunität) in der Lage sind, lebensbedrohliche Komplikationen auszulösen.

Eine Impfung mit Lebendimpfstoffen sollte daher erst nach Abschluss der vollständigen Krebstherapie (auch Bestrahlung und Dauertherapie) ins Auge gefasst werden. Als Voraussetzungen werden folgende Faktoren genannt: Die Remission (= Abschwächung bzw. Nachlassen der Symptome) beträgt mindestens zwölf Monate und die Anzahl der Lymphozyten (= weiße Blutkörperchen) muss größer als 1500 pro Mikroliter (µl) sein.

Welche Impfungen werden Krebspatienten empfohlen und welche nicht?

  • Eine Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Polio und Hepatitis B kann durchgeführt werden. Die Hepatitis-B-Impfung reduziert das Risiko von Leberkrebs (hepatozelluläres Karzinom).
  • Die sogenannten Konjugat-Impfstoffe, die sich gegen Hib (Haemophilus influenzae), Pneumokokken (Erreger von Lungenentzündungen) und Meningokokken (Erreger von Hirnhautentzündungen) richten, werden sogar für Krebspatienten empfohlen. Speziell bei Morbus Hodgkin und bei Kindern mit Leukämie sollte eine Hib-Impfung stattfinden, denn Letztere haben ein 6fach höheres Erkrankungsrisiko. Die Impfung sollte 10 bis 14 Tage vor Therapiebeginn durchgeführt werden bzw. mehr als drei Monate nach Beendigung der Therapie. Auch die Impfung gegen Pneumokokken wird Patienten mit Leukämie oder Morbus Hodgkin empfohlen. Auch hier sollte möglichst vor Therapiebeginn geimpft werden. Erfolgt die Impfung später, ist eine Überprüfung des Impferfolgs sinnvoll. Eine eindeutige Immunantwort liegt vor, wenn vier bis sechs Wochen nach der Impfung gegen 5 von 7 getesteten Antigenen ein spezifischer Antikörperanstieg auf über 1 µl/ml nachweisbar ist.

Die Impfung gegen Meningokokken wird ebenfalls empfohlen.

  • Die Grippeimpfung (Influenza) wird einmal jährlich empfohlen. Der Impferfolg ist jedoch von der Grunderkrankung der Patienten abhängig. Besonders Patienten mit einer akuten Leukämie oder während einer Chemotherapie weisen schlechte Impferfolge auf. Alternativ kann der Einsatz von Anti-Grippe-Medikamenten (Neuraminidasehemmern) in Betracht gezogen werden. Zusätzlich wird die Impfung von Personen, die im selben Haushalt wie der Erkrankte leben, als sinnvoll erachtet.
  • Die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken sind während einer Chemotherapie bzw. Immunsuppression kontraindiziert.
    Nach Abschluss der vollständigen Krebstherapie (auch Bestrahlung und Dauertherapie) kann eine Impfung erfolgen. Voraussetzung sind eine Remissionsphase von wenigstens zwölf Monaten und eine bestimmte Lymphozytenzahl (siehe oben).
    Alle Personen, die mit dem Erkrankten in einem Haushalt leben, sollten über einen aktuellen Impfschutz verfügen.

Quellen:

  • rki.de
  • Friedrich Hofmann, Impfen

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 30.10.2009