Die Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst verrichtet, umfassen oft ein breites Spektrum. Es gehören Leistungen der Grundpflege, der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung dazu.
Zu den Leistungen, die zur Grundpflege zählen und die von Pflegekasse bei Vorliegen einer Pflegestufe mitgetragen werden, gehören u.a.:
- Hilfe beim Waschen sowie An- und Auskleiden (mit Kämmen, Rasieren, Hautpflege, Mund- und Zahnpflege sowie Prothesenpflege usw.)
- Bett richten und machen
- Lagerung – Vorbeugung vor dem Wundliegen (Dekubitusprophylaxe), evtl. mit Hautpflege
- Wäsche wechseln
- Hilfe beim Gang zur und von der Toilette
- Pflege bei der Katheter- und Urinalversorgung
- Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über die Magensonde)
- Hilfe und Pflege bei der Blasen- und /oder Darmentleerung
- Essen und Trinken geben (löffelweise bzw. schluckweise)
- Kontrolle der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr
- Hilfe beim Aufstehen und Laufen
Daneben gibt es Leistungen, die zur Behandlungspflege gehören. Diese Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet und müssen daher ärztlich verordnet werden. Ausgebildete Krankenschwestern und Krankenpfleger müssen diese Verordnungen durchführen. Beispiele sind:
- Medizinische Bäder
- Kontrolle des Blutdrucks und des Blutzuckers
- Kontrolle der Medikamenteneinnahme
- Geben von Augentropfen
- Versorgung mit Verbänden und Wundbehandlung
- Darmeinläufe
- Legen eines Blasenkatheters
- Injektionen
Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung sind:
- Zubereitung der Mahlzeiten (darin enthalten sind Vor- und Zubereitung des Essens mit anrichten, Tisch decken, aufräumen und spülen, Geschirr einräumen und aufräumen des Arbeitsbereiches)
- Reinigung und Instandhaltung von Wäsche und Kleidung (auch Bügeln und Einräumen)
- Putzen (dazu gehören auch: Fenster putzen einschließlich Fenstervorhänge abnehmen, waschen und aufhängen; Reinigen und Abtauen des Kühlschranks bzw. der Gefrierkühltruhe, Trennung und Entsorgen des Abfalls, Reinigen des Bades, der Toilette und der Küche, Staubsaugen und Nassreinigen, Spülen, Staubwischen und Reinigung des Treppenhauses)
- Einkäufe und Besorgungen (dazu gehören: Erstellung eines Einkaufs- bzw. Speiseplans, Einkauf von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Unterbringung der Gegenstände in der Wohnung)
- Besorgungen (Apotheke, Post, Reinigung)
- Beschaffung von Heizmaterial, Heizen der Wohnung
- Behördengänge
- Begleitung bei Besuchen von Arzt und Apotheker
Beispiele für Leistungspakete
Wie bereits im Kapitel „Tipps zum Pflegevertrag“ erwähnt, rechnen die Pflegedienste meist nach Leistungspaketen ab, deren Inhalte und Preisrahmen von Bundesland zu Bundesland zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten vereinbart werden. In diesen wird oft jede Tätigkeit des Pflegepersonals ganz genau beschrieben. Beispiele dafür finden sich im Folgenden:
Zum Leistungspaket „Große Morgentoilette“ aus dem Bereich Grundpflege gehören folgende Leistungen:
- An-/Auskleiden
- Hautpflege
- Kämmen
- Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege
- Rasieren
- Waschen (im Bett oder am Waschbecken) /Duschen/Baden (ggf. mit Haarwäsche)
- Transfer aus dem Bett / ins Bett
- Bett machen/richten
Zu dem Leistungspaket „Zubereitung einer warmen Mahlzeit“ aus dem Bereich hauswirtschaftliche Versorgung gehören:
- Kochen,
- Spülen (aber nur Spülen in Bezug auf die Mahlzeit, es wird nicht ein riesiger Geschirrberg abgearbeitet, der sich angesammelt hat -> fällt in andere Leistungsbereiche)
- Geschirr einräumen
- Reinigung des Arbeitsbereiches
med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011