Ist-Zustand der Pflegebedürftigen

In Deutschland leben circa 16,3 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Etwa zwei Millionen von ihnen sind pflegebedürftig.

Mehr als 90 Prozent der Älteren (65 Jahre und älter) leben in privaten Haushalten, nur 5 Prozent in stationären Pflegeeinrichtungen, beispielsweise Altenpflegeheimen.

Etwa 2 – 3 Prozent der älteren Menschen wohnen in professionell organisierten Wohneinrichtungen in Kombination mit Pflegeleistungen. Dabei kann es sich um Wohnanlagen handeln, in denen hauseigenes Personal die ambulante Pflege erbringt oder die Pflege wird über ein Büro organisiert, das dafür externe Dienstleister in Anspruch nimmt. Möglich ist auch, dass die Wohnanlage in Kooperation mit einer Pflegeeinrichtung mit stationärer Pflege steht. Überwiegend handelt es sich bei den organisierten Wohneinrichtungen in Kombination mit Pflegeleistungen um private Wohnungen. Einen Heimvertrag gibt es hier nicht.

Eine im Vergleich geringe Anzahl der Älteren wohnt in Sonderwohnformen. Zu denken ist hier beispielsweise an Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Heimverträge sind hier bisweilen üblich. Ein solcher Vertrag wird zwischen einem Heimträger und einem Heimbewohner geschlossen. Der Heimträger verpflichtet sich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen. Heimverträge unterliegen dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.

Für pflegebedürftige ältere Menschen, die zu Hause wohnen, gibt es verschiedene Versorgungsmöglichkeiten. Die Pflege wird durch Angehörige und/oder Freunde durchgeführt. Die Wohnung wird dazu oftmals baulich verändert und der geringeren Mobilität der Bewohner angepasst. Im Fall der Pflegebedürftigkeit erhalten die Betroffenen Pflegegeld. Eine weitere Variante ist die Betreuung durch professionelle Dienstleister, die auch informelle Dienstleistungen erbringen können. Auch hier kann die Betreuung durch bauliche oder gestalterische Veränderungen (Beseitigung von Türschwellen, Veränderungen im Bad) erleichtert werden. Daneben gibt es noch sogenannte quartiersbezogene Wohnprojekte. Dabei werden in einer größeren Siedlung oder in einem Stadtviertel Unterstützungsleistungen bzw. Versorgungsstrukturen angeboten, die es ermöglichen, dass man weiterhin – trotz erhöhtem Versorgungsbedarf – selbstständig in einer Wohnung leben kann und nicht vereinsamt.

Insgesamt lässt sich die Tendenz erkennen, dass Einrichtungen mit ambulanter Pflege quantitativ – im Gegensatz zu Einrichtung der stationären Pflege – immer mehr zunehmen.

Wie sieht die Versorgung der Pflegebedürftigen derzeit aus?

Derzeit sind etwa zwei Millionen Menschen pflegebedürftig, die 65 Jahre oder älter sind. Der größte Teil (70 Prozent) wird zu Hause gepflegt; davon allein 48 Prozent von Angehörigen und 22 Prozent von ambulanten Pflegediensten.
Etwa 30 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Heimen betreut, 29 Prozent davon in vollstationärer Dauerpflege und ein Prozent in Einrichtungen der Kurzzeit-,Tages- oder Nachtpflege.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011