Impfempfehlungen

1. STIKO

Impfempfehlungen gibt die STIKO (Ständige Impfkommission). In der STIKO sitzen 16 Experten, die von der Bundesgesundheitsministerin oder dem Bundesgesundheitsminister berufen werden. Die Mitglieder der Kommission treffen sich zweimal jährlich und befassen sich mit Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis. Ihren Sitz hat die STIKO im Robert-Koch-Institut in Berlin. Die STIKO-Empfehlungen sind die bedeutsamste Informationsquelle für die impfenden Ärzte. Sie spiegeln die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder. Rechtlich wirksam werden die Empfehlungen der STIKO jedoch erst, wenn sie in den einzelnen Bundesländern von den obersten Landesgesundheitsbehörden in den „öffentlichen Empfehlungen“ aufgenommen wurden.

Die STIKO beurteilt jede Impfung hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung und teilt sie in verschiedene Kategorien ein:

  • allgemein empfohlene Impfungen,
  • Indikationsimpfungen,
  • Reiseimpfungen.

2. Impfplan

Der folgende Impfplan stützt sich auf Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Stand ist Juli 2004. Eine exakte Einhaltung der vorgegebenen Impfzeitpunkte ist natürlich nicht immer möglich. In der Regel werden die empfohlenen Impfungen bei den einzelnen Vorsorgeterminen der Kinder durchgeführt. (Noch ein Tipp: Lassen Sie sich die einzelnen Impftermine mit Bleistift im Impfausweis Ihres Kindes notieren!) Die momentan allgemein empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Reiseimpfungen werden meistens nicht übernommen. Je nach Versicherungsart (privat oder gesetzlich), Krankenkasse und Impfkategorien (allgemein empfohlene Impfung, Reiseimpfung, Indikationsimpfung) bestehen Unterschiede, ob eine Impfung erstattet wird. Die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Hepatitis B, Kinderlähmung (Polio), Hämophilus influenzae Typ b (Hib) wird im Kleinkindalter mit einem 6-fachen Kombinationsimpfstoff zu vier Zeitpunkten empfohlen (nach vollendetem 2., 3. und 4. Lebensmonat sowie eine vierte Impfung zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat). Variationen sind je nach Inhalt der Komponenten und nach Hersteller möglich.

Zwischen dem vollendeten 5. und 6. Lebensjahr sollte eine Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie erfolgen, die jedoch nicht früher als 5 Jahre nach der letzten Impfung stattfinden sollte. Zwischen dem vollendeten 9. und 17. Lebensjahr sollte eine weitere Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung vorgenommen werden. Auch hier gilt wieder der 5-Jahres Abstand.

Die ständige Impfkommission empfiehlt zusätzlich zur Impfung der Säuglinge und Kleinkinder gegen Keuchhusten eine Überprüfung, ob enge Kontaktpersonen (Geschwister, Eltern, Tageseltern, Großeltern usw.) des Säuglings einen ausreichenden Immunschutz haben. Spätestens vier Wochen vor der Geburt eines Babys sollte eine Immunisierung der betreffenden Personen nachgeholt werden. Eine nicht ausreichend geschützte Mutter kann in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.

Die Impfung gegen Hepatitis B kann auch gleich nach der Geburt eines Babys erfolgen, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass die Mutter infektiös ist. Zwischen dem 9. und 17. vollendeten Lebensjahr sollte bei Hepatitis B eine Grundimmunisierung der Jugendlichen erfolgen oder ein unvollständiger Impfschutz komplettiert werden. Hepatitis B wird unter anderem durch Geschlechtsverkehr übertragen, daher ist ausreichender Impfschutz spätestens bei Jugendlichen nötig.

Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (abgekürzt auch oft MMR) sollte erstmalig zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat erfolgen, eine zweite Impfung zwischen dem vollendeten 15. und 23. Lebensmonat. Der Mindestabstand zwischen den beiden Impfungen sollte vier Wochen betragen. Die 2. MMR-Impfung sollte so früh wie möglich erfolgen, spätestens bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Für die Impfung wird für gewöhnlich ein Kombinationsimpfstoff verwendet. Eine weitere Empfehlung der STIKO sieht vor, ungeschützte oder nur einmal geimpfte Kinder nach Kontakt zu Menschen, die Masern, Mumps oder Röteln haben, innerhalb von drei Tagen gegen die Erreger zu impfen (Inkubationsimpfung).

Erst seit Juli 2004 empfiehlt die STIKO aufgrund der Komplikationsmöglichkeiten die Impfung gegen Windpocken. Die Impfung sollte im 2. Lebensjahr (11. bis 14 vollendeter Lebensmonat) durchgeführt werden. Sie kann in Kombination mit der Masern-Mumps-Röteln Impfung verabreicht werden oder frühestens vier Wochen nach dieser Impfung. Auch sollten alle Kinder und Jugendlich zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr, die noch keine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben, geimpft werden.

3. Weitere Impfempfehlungen

Für bestimmte Risikogruppen empfiehlt die STIKO noch weitere Impfungen.

Für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat und Jugendliche mit Grunderkrankungen oder einem erhöhtem Gesundheitsrisiko wird eine Impfung gegen Pneumokokken empfohlen. Der Erreger ist verantwortlich für eine Lungenentzündung, Hirnhautentzündung (Meningitis), Mittelohrentzündung oder Nasennebenhöhlenentzündung. Zu den Grunderkrankungen zählen:

  • Zustand nach einer Milzentfernung oder Milzerkrankung,
  • Chronische Herz- und Lungenerkrankungen,
  • Diabetes,
  • Nierenschäden,
  • Chronische Immunmangelkrankheiten.

Unter ein erhöhtes Gesundheitsrisiko fallen:

  • Frühgeborene (Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2500 Gramm,
  • Säuglinge und Kinder mit neurologischen Erkrankungen oder Gedeihstörungen.

Gegen Grippe (Influenza) sollten Kinder zusätzlich zum allgemein empfohlenen Impfplan geimpft werden, wenn sie unter folgenden Erkrankungen leiden:

Bereits ab dem 6. Lebensmonat ist diese Impfung möglich. Die Schutzwirkung der Impfung hält ein Jahr. Die Impfung sollte am Ende des Sommers oder zu Herbstbeginn – vor der Grippewelle – durchgeführt werden.

Eine Impfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis) wird Bewohnern von FSME-Endemiegebieten und Leuten, die häufig dorthin reisen, angeraten. Die Risikogebiete werden durch Landkarten ausgewiesen, die jährlich aktualisiert werden.

Bei der Reiseplanung sollte immer an einen ausreichenden Impfschutz gedacht werden. Das krankheitsverursachende Virus wird durch Zecken übertragen. Die Grundimmunisierung umfasst drei Injektionen mit dem abgetöteten Virus. Die ersten beiden Impfdosen werden im Abstand von 2 Wochen bis 3 Monaten verabreicht, die dritte Teilimpfung sollte dann nach 9 bis 12 Monaten erfolgen. Für die Aufrechterhaltung des Impfschutzes ist eine Auffrischimpfung nach 5 Jahren nötig.

Bei kleinen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sollte die Impfung nur unter strenger Indikationsstellung erfolgen. Nutzen und Risiken müssen sorgfältig abgewägt werden. Der derzeit verfügbare Impfstoff ist seit Frühjahr 2002 zugelassen und darf für Kinder ab dem ersten Lebensjahr verwendet werden. Selten kann es nach der FSME-Impfung zu einer Impfreaktion kommen. Das Kind kann sich vorübergehend erschöpft und müde fühlen.

An der Injektionsstelle können Rötungen und schmerzhafte Schwellungen feststellbar sein. Die Entzündungszeichen klingen jedoch nach wenigen Tagen von selbst ab. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Impfung für Personen, die in ausgewiesenen Endemiegebieten wohnen. Ansonsten gilt sie als Reiseimpfung, deren Kosten meist selbst getragen werden müssen.