Folgeerkrankungen der Arteriosklerose?

Deutliche Beschwerden treten meist erst ab einer Gefäßverengung von 75% auf. Bei Operationen sind die Gefäßveränderungen jedoch schon sehr früh mit bloßem Auge sichtbar. Je nach Lokalisation kann es zu folgenden Krankheitsbildern kommen:

  • Koronare Herzkrankheit: Manifestieren sich die Gefäßveränderungen an den Herzkranzgefäßen, die auch als Koronararterien bezeichnet werden, so kann eine Verengung oder Stenose dieser Arterien auftreten. Man spricht von der Koronaren Herzkrankheit. Die Gefäßveränderungen führen zu einer verminderten Durchblutung des Herzmuskels, die der Betroffene als eine Enge in der Brust oder als linksseitige Herzschmerzen wahrnimmt. Begleitend treten Angstgefühl und Schweißausbrüche auf. In diesem Fall spricht man vom Krankheitsbild der Angina pectoris. Stark verschlossene (stenosierte) Herzkrankgefäße sind auch die Wegbereiter für einen Herzinfarkt. Dieser tritt dann auf, wenn diese Herzgefäße durch ein Gerinnsel vollständig verschlossen werden.
  • Schlaganfall: Durch arteriosklerotische Veränderungen in den Hirnarterien oder der Halsschlagader kann durch eine starke Verengung oder einen Thrombus (Blutpfropf) ein Schlaganfall ausgelöst werden. Je nach Lokalisation des schädigenden Ereignisses treten verschiedene Symptome auf. Typisch sind Sprachstörungen, Taubheitsgefühle, vorübergehende Sehstörungen, Halbseitenlähmung und Berührungsempfinden.
  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK): Ursächlich für die PAVK sind arteriosklerotische Veränderungen in den Bein- und Beckenarterien. Dann treten typische Schmerzen beim Gehen auf, die meist beim Stehen wieder verschwinden (Schaufensterkrankheit). Im fortgeschrittenen Stadium manifestieren sich die Beschwerden auch in Ruhe. Begleitend sind auch oft Geschwüre, die durch eine schwarze Färbung gekennzeichnet sind, zu beobachten. Schlimmstenfalls führen die Durchblutungsstörungen zum Absterben von Zehen oder enden in einer Unterschenkelamputation.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 3.9.2007

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