Probleme beim Gutachterbesuch

In diesem Kapitel wird besprochen, was Sie tun können, falls Sie den Eindruck haben, dass der Gutachterbesuch „einfach nicht so rund lief“.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:

Während des Gutachterbesuchs haben Sie den Eindruck der MDK-Gutachter beschäftigt sich eher mit seinem PC und hat mit dem Gerät Probleme, als dass er sich mit Ihrer pflegebedürftigen Mutter auseinandersetzt. Außerdem hat es den Anschein, er nimmt Ihre Anmerkungen gar nicht wahr. Schließlich lässt er am Schluss durchblicken, dass er denkt, dass eine Höherstufung von Pflegestufe I auf II nicht möglich ist.

In solch einem Fall können Sie sofort aktiv werden und evtl. einer Ablehnung Ihres Antrages durch die Pflegekasse zuvorkommen.

Nehmen Sie als Erstes mit ihrer Pflegekasse Kontakt auf und schildern Sie Ihre Eindrücke von der Begutachtung. Geben Sie auch gleich an, dass Sie ein Pflegetagebuch führen werden, falls Sie dies noch nicht gemacht haben. („siehe dazu auch die Kapitel „Zeitkorridore“ und „Pflegetagebuch“).
Schicken Sie Ihr Pflegetagebuch in Kopie an die Pflegekasse. Sorgfältig dokumentiert sollten zumindest die letzten sieben Tage sein.

Mit dem Pflegetagebuch steht der Pflegekasse – neben dem MDK-Gutachten – eine weitere Beschreibung der aktuellen Pflegesituation zur Verfügung.

Die Pflegekasse kann nun das Pflegetagebuch an den MDK-Gutachter weiterleiten und fragen, ob er die darin aufgeführten Pflegezeiten in seinem Gutachten berücksichtigt hat. Liegt bereits sein Gutachten vor, so können auch die Pflegezeiten des Pflegetagebuches und des MDK-Gutachtens miteinander verglichen werden.

Beispiel:
Wenn aus dem Pflegetagebuch eine Grundpflegezeit von durchschnittlich 135 Minuten hervorgeht, aus dem MDK-Gutachten aber nur von 110 Minuten, so liegt es auch im Interesse der Pflegekasse, vor ihrer Entscheidung über die Pflegestufe zu klären, welche Sichtweise die korrekte ist. Ein langwieriges Widerspruchsverfahren kann so vielleicht vermieden werden. Entscheidend ist aber, dass man sofort aktiv wird.

(Anmerkung: Die Grenze zwischen Pflegestufe I und Pflegestufe II liegt bei einer Grundpflegezeit von 120 Minuten. In diesem Fall zählt für eine Höherstufung also jede Minute).

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011