Aufbahrung (zu Hause) – Aufbahrungsraum, Totenwache

Die Aufbahrung findet in der Zeit zwischen der Freigabe des Leichnams und dem Begräbnis statt. Heutzutage erfolgt sie meist in einem geschlossenen Sarg beim Bestatter oder in der Leichenhalle des Friedhofs. Die Aufbahrung ist aber auch in der Klinik, im Pflegeheim oder zu Hause möglich. Wird der Verstorbene offen aufgebahrt, so können die Angehörigen und Freunde des Verstorbenen ihn noch einmal sehen und von ihm Abschied nehmen. Zu Hause darf der Verstorbene 24 bis 48 Stunden (evtl. auch länger) aufgebahrt werden. Die Aufbahrung in der häuslichen Umgebung kann auch geschehen, wenn er in einem Pflegeheim oder in einer Klinik verstorben ist. Die Aufbahrung zu Hause bietet die Möglichkeit, dass Verwandte und Freunde in vertrauter Umgebung Abschied nehmen können.

Aufbahrungsraum

Aufbahrungsräume können sehr unterschiedlich gestaltet sein. Entschließen Sie sich zu einer Aufbahrung zu Hause, so sorgen Sie für eine friedliche Atmosphäre. Benutzen Sie Gestaltungsmittel wie Blumen, Kerzen oder Musik. Vielleicht stellen Sie auch ein Bild des Verstorbenen auf. Üblicherweise allerdings finden die Aufbahrungen in der Leichenhalle der Friedhöfe statt. Verstirbt ein Mensch in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, dann gibt es dort meist einen Aufbahrungs- oder Abschiedsraum, in dem der Verstorbene aufgebahrt werden kann. Immer häufiger haben auch Bestatter Aufbahrungsräume.

Im Aufbahrungsraum kann auch die Aussegnung stattfinden.

Aufbahrung zu Hause

Will man die Aufbahrung zu Hause durchführen, so sollte ein separater Raum zur Verfügung stehen, der in dieser Zeit nicht beheizt wird. Damit die Verwesung nicht zu schnell eintritt, sollte der Raum vielmehr kühl gehalten werden, vor allem im Sommer. Die Zeitspanne, die der Verstorbene bis zur Überführung in die Leichenhalle zu Hause aufgebahrt werden darf, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sie variiert von 24 bis 48 Stunden und länger. Davon abweichend können auch noch die örtlichen Ordnungsämter andere Zeiten festlegen.

Offene Aufbahrung

Die offene Aufbahrung ist eher die Ausnahme als die Regel. Die Zahl der offenen Aufbahrungen in Deutschland liegt bei unter 10 Prozent. Jedoch ermöglicht diese Form der Aufbahrung, persönlich vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Er kann noch einmal berührt werden. Sie können auch ihren persönlichen Frieden mit ihm schließen. Diese Form der Aufbahrung kann helfen, den Tod für die Hinterbliebenen begreifbar zu machen und ihnen die Trauerarbeit zu erleichtern.

Totenwache

Heutzutage in Vergessenheit geraten ist die sogenannte Totenwache. Dabei wachen die Hinterbliebenen bei dem Toten. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich austauschen – bsp. Erinnerungen an den Toten, Planung der Trauerfeier – und vom Toten verabschieden. Eine Totenwache durchführen kann man bei einer Aufbahrung zu Hause. Bisweilen bieten auch Bestatter die Räumlichkeiten dazu an.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 16.03.2011