Zusätzliche Leistungen Pflegedienst

Viele ambulante Pflegedienste bieten neben ihren Hauptaufgaben Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Versorgung noch eine Reihe anderer Dienstleistungen an. Die Pflegedienste übernehmen die folgenden Aufgaben selbst oder beauftragen einen Kooperationspartner.

Verfügt der Pflegedienst über speziell ausgebildete Mitarbeiter, die sich mit Sozialversicherungsrecht auskennen oder über einen Sozialarbeiter, so kann der Dienst folgende Leistungen anbieten:

  • Beratung und Begleitung bei der Einstufung in die Pflegestufe durch den MDK
  • Hilfe bei der Stellung von Anträgen
  • Beratung zur Finanzierung von Leistungen
  • Angebot oder Vermittlung von Selbsthilfegruppen (bsp. für pflegende Angehörige)
  • Gesprächskreise
  • Angebot oder Vermittlung von Besuchsdiensten
  • Beratung bei pflegerischen Problemen und Beratungseinsatz nach
    § 37 SGB XI (Hilfsbedarf des Pflegebedürftigen)

Daneben gibt es noch eine ganze Palette von Diensten, die aber nicht jeder Pflegedienst bereitstellen kann:

  • Essen auf Rädern
  • Regelmäßiger Mittagstisch in Räumen des ambulanten Pflegedienstes (Begegnungszentrum)
  • Familienpflege und Altenhilfe
  • Hilfsmittelverleih (Rollstühle und andere Hilfsmittel)
  • Einrichtung und Betreuung eines Hausnotrufs
  • Fahr- und Begleitdienste
  • Vorlese- und Schreibdienste
  • Reparaturdienste
  • Begegnungsstätte mit vielfältigem Angebot (Sport, Kurse, Vorträge, lockere Treffen)
  • Handwerkliche Hilfen für Haus und Garten / Winterdienst
  • Fahrdienste
  • Einkaufsservice
  • Kleiderkammer (kostenlose Kleidung für Bedürftige)

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011