Hospizarbeit – Stationäre Hospize – Ambulante Hospize

Das Wort Hospiz kommt vom lateinischen „hospitium“ und bedeutet so viel wie „Station der Gastfreundschaft“. Bereits im Mittelalter übernahmen von Ordensgemeinschaften geführte Hospize die Aufgabe, Reisende und Pilger zu beherbergen sowie Bedürftige und Kranke zu versorgen.

Im heutigen deutschen Sprachraum wird mit Hospiz eine spezielle Pflegeeinrichtung bezeichnet. In den Hospizen wird sterbenskranken Menschen ein Sterben in Würde ermöglicht. Es wird dabei auf größtmögliche Lebensqualität und Beschwerdefreiheit geachtet. In der Hospizarbeit spielen die Schmerztherapie und die Trauerbegleitung der Angehörigen eine große Rolle. Lebensverlängernde Maßnahmen gibt es nicht, vielmehr wird eine bedürfnisorientierte Pflege angeboten. Die Hospizarbeit versteht Sterbebegleitung im Sinne von Hilfen im Sterben geben, nicht Hilfe zum Sterben.

Ein Hospiz ist jedoch nicht nur eine konkrete Institution, sondern ein Konzept der ganzheitlichen Sterbe- und Trauerbegleitung. Der Hospizgedanke wird als Lebenshaltung verstanden, die lebensbejahend ist. Im Zentrum steht die Unterstützung von sterbenskranken Menschen und ihnen nahestehenden Menschen. Weitere Leitgedanken sind der Schutz des Lebens und die Achtung vor dem Menschen. Dies beinhaltet auch, die Selbstbestimmung des Einzelnen – besonders an seinem Lebensende – zu wahren.
Ziel ist es, für jeden Menschen an jedem Ort und zu jeder Zeit eine seine Würde achtende Versorgung zu gewährleisten.

Hospizarbeit wird in stationärer und ambulanter Form geleistet.

Stationäre Hospize

Stationäre Hospize sind eigenständige Häuser. Sie werden meist von Hospizgruppen (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen) getragen. Hier können sterbende Menschen, bei denen eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist, aber eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist, ihre letzte Lebenszeit verbringen.

Die Kosten des Hospizaufenthaltes werden jeweils anteilig auf die Krankenkasse, die gesetzliche oder private Pflegeversicherung und auf den Träger des Hospizes verteilt. Zudem zahlt der Erkrankte noch einen Eigenanteil, der sich häufig auf 30 bis 50 Euro pro Tag beläuft. Die durchschnittliche Verweildauer in einem Hospiz beträgt 31 Tage.

Es gibt in Krankenhäusern auch Palliativstationen, d.h. gesonderte Abteilungen für Sterbende. Auch hier ist das vornehmliche Ziel, die Schmerzen zu lindern. Nach Möglichkeit werden von dort die Patienten nach Hause zum Sterben entlassen.

Ambulante Hospize

In der ambulanten Hospizarbeit haben sich verschiedene Formen von Hilfen entwickelt. Ehrenamtliche ausgebildete Hospizhelferinnen und –helfer begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen zu Hause, in Pflegeheimen und auch in Krankenhäusern. Sie bieten Gespräche, übernehmen Sitzwachen und beraten bei organisatorischen und behördlichen Fragen. Sie unterstützen und entlasten damit die pflegenden Familienangehörigen.
Die ambulante Versorgung Sterbender durch Mitarbeiter der Hospizdienste wird zunehmend durch ambulante alliativdienste ergänzt. Dort sind Pflegefachkräfte beschäftigt, die eine Zusatzausbildung in der Schmerztherapie besitzen. Sie beraten die Angehörigen bei der Linderung der Symptome und bieten auch eine psychosoziale Betreuung an.

Quellen:

Wenn Eltern Pflege brauchen, Rainer Reitzler, humboldt

Sterbehilfe, Woellert/Schmiedbach, Reinhardt

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 16.03.2011