Terrasse, Balkon und Garten

Ein „Freiluftsitz“ ist immer eine Quelle von besonderer Lebensqualität und sollte daher leicht erreichbar sein. ach neuesten DIN-Planungen sollte eine Wohnung, die mit Rollstuhl genutzt wird, über einen schwellenlosen zugänglichen Freisitz, wie einen Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse verfügen.

Die Fläche dieser Außenanlage sollte mindestens 4,5 Quadratmeter groß sein. Meist ist aber nicht die Größe ein Hinderungsgrund, diese Freisitze aufzusuchen, sondern die oft erheblichen Türschwellen. Hierzu gibt es aber einfache Lösungen. Auf der Innenseite kann man sich mit einem flexiblen Türschwellenkeil behelfen. Nützlich sind auch Haltegriffe. Außen kann ein aufgelegter Lattenrost den Höhenunterschied zum Balkonniveau ausgleichen.

Bauliche Vorschriften sehen vor, dass die Höhe einer Balkonbrüstung ab 12 Meter über dem Gelände 90 Zentimeter nicht unterschreiten darf, darüber dürfen sogar 110 Zentimeter nicht unterschritten werden. Die Brüstungen sollten außerdem ab einer Höhe von 60 Zentimetern eine Durchsicht erlauben.

Steht ein Garten zur Verfügung, sollte man darauf achten, dass die Wege aus einem glatten befestigten Belag bestehen. Pflastersteinwege sehen zwar oftmals gut aus, jedoch bleibt man, vor allem wenn das Gehen nicht so leicht fällt, oftmals schon an kleinsten Kanten hängen. Handläufe, schattige Sitzgelegenheiten und eine optimale Beleuchtung – evtl. über Bewegungsmelder gesteuert tragen zudem zur Sicherheit bei.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011