Finanzierung der Wohnungsanpassung

Die Maßnahmen zur Wohnungsanpassung müssen nicht unbedingt teuer sein. Auch ist es meist nicht nötig, alle Umbauten gleichzeitig auf einen Schlag zu erledigen. Zielführend kann es sein, sich zunächst auf das wichtigste Projekt zu konzentrieren. Hilfreich ist ein Plan, der alles enthält, was man verändern will und muss. Zu jedem einzelnen Punkt muss man sich überlegen, wie wichtig die einzelne Maßnahme ist, ob man zur Realisierung fremde Hilfe benötigt, was sie kostet und wer bei der Finanzierung helfen kann. Danach kann die Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen festgelegt werden.

Viele Hilfsmittel werden von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Teure Umbauten betreffen meist die Umrüstung des Bades (bsp. Einbau einer bodengleichen Dusche) oder Einbauten zur Überwindung von Stufen. In diesem Bereich können Treppenlifte finanziell aufwendig sein. Doch auch vor solchen Einbauten muss man aus Kostengründen nicht zurückschrecken, da es verschiedene Träger gibt, die Zuschüsse gewähren.

Mögliche Kostenträger werden im Folgenden aufgeführt:

Pflegekasse

Voraussetzung um Zuschüsse von den privaten oder gesetzlichen Pflegekassen zu erhalten, ist, dass der Betroffene eine von der Pflegekasse anerkannte Pflegestufe (I, II oder III) hat. Leistungen der Pflegekasse umfassen technische Pflegehilfsmittel, wie ein Pflegebett, Wannenlifter oder Hausnotruf. Daneben bezuschusst die Pflegekasse auch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI Pflegeversicherungsgesetz). Je Maßnahme wird jedoch nur ein Zuschuss von höchstens 2.557 Euro gewährt. Berücksichtigt wird eine angemessene Eigenbeteiligung. Neben Baumaßnahmen wird auch die Anpassung von Mobiliar oder ein Umzug in eine geeignete Wohnung (Umzug aus dem 1. Stock in Parterre) finanziell unterstützt.
Die einzelnen Maßnahmen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden, eine ärztliche Verordnung ist bei sogenannten Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nicht nötig. Allerdings sollte der Antrag bei der Kasse vorliegen und genehmigt sein, bevor man mit dem Umbau beginnt (wichtig: Kostenvoranschlag).

Krankenkasse

Kosten für Hilfsmittel, wie beispielsweise einen Rollstuhl, werden von der Krankenkasse erstattet. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung.

Mittel der Bundesländer

Man kann auch sogenannte Landesmittel für die behindertengerechte Umgestaltung im Wohnungsbestand (Bestandsumbau) beantragen. Länder, welche diese Zuschüsse gewähren, sind Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen usw. Anträge sind an das kommunale Bauamt bei der Landeskreisbehörde zu stellen, in kreisfreien Städten beim jeweiligen Bauamt. Die Höhe der Fördermittel ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Teilweise werden die Mittel auch als „Leistungsfreie Darlehen“ gewährt. Eine Beratung und Informationen erhält man bei den kommunalen Bauämtern oder in den jeweiligen Landesministerien.

Sozialamt

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) können auch zur Verbesserung der Wohnungssituation bei älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen herangezogen werden. Bevor diese Leistungen greifen, müssen erst alle sonstigen infrage kommenden Kostenträger überprüft werden. Auch muss der Antragsteller sein Einkommen und Vermögen offen legen.
Rechtsgrundlage für die Anpassung von Wohnungen können folgende Paragraphen des Sozialgesetzbuches sein: Eingliederungshilfe (§ 53 SGB III), Altenhilfe (§ 71 SGBXII) sowie Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII).

Förderprogramme

Es gibt auch kommunale Förderprogramme, die das Wohnen (für ältere Mitbürger) zu Hause fördern. Informationen darüber kann man bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder beim Landratsamt erfragen.

Unfallversicherung, Rentenversicherung

Unfallversicherungsträger können Leistungen gewähren, wenn Behinderungen die Folge von Arbeits- oder Wegeunfällen sind, beziehungsweise bei Berufskrankheiten. Kriegsbeschädigte und ihre Angehörigen können Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Anträge müssen bei den entsprechenden Leistungsträgern gestellt werden.

Stiftungen

Gibt es keinen Kostenträger, so können auch Stiftungen bei individueller Bedürftigkeit einspringen und einen Zuschuss gewähren.

Bankkredit / Bausparer

Banken gewähren älteren Menschen Kredite nur nach sehr sorgfältiger Prüfung der Bonität. Ist das umzubauende Haus oder die Wohnung nicht Eigentum des Antragstellers und kann nicht als Sicherheit dienen, muss man meist andere Möglichkeiten der Finanzierung finden.
Verfügt man aber über einen fälligen Bausparvertrag, so kann man ihn problemlos für den altengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses verwenden.

Allgemeine Anmerkungen

Verschiedene Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können auch von verschiedenen Trägern finanziert werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer sogenannten Mischfinanzierung.
Vor den Umbaumaßnahmen sollte man sich unbedingt gründlich über die Möglichkeiten der Finanzierung informieren und sich eingehend beraten lassen.
Hilfreich dabei kann eine Wohnberatungsstelle sein, deren Mitarbeiter auch ins Haus kommen. Mit ihrer Hilfe lässt sich beispielsweise eruieren, welche Träger in Frage kommen. Die Wohnberatung hilft auch dabei, Ansprüche durchzusetzen.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011