Betreutes Wohnen zu Hause

Diese Wohnform wird auch als „Betreutes Wohnen im Bestand“ oder „Wohnen Plus“ bezeichnet. Man lebt weiterhin selbstständig in der bisherigen Wohnung. Voraussetzung für diese Wohnform ist, dass die angestammte Wohnung dafür geeignet ist und/oder entsprechend altersgerecht angepasst werden kann.

Unterstützt wird der Betroffene jedoch nicht nur durch einzelne Dienste, sondern die Koordination von Hilfeleistungen liegt in einer Hand (bsp. Sozialstation, ambulanter Dienst, Koordinierungsstelle). Die Betreuten haben feste Ansprechpartner.

Mit dem jeweiligen Anbieter schließt man einen Betreuungsvertrag.

Geeignet ist diese Wohnform für Menschen, die auf jeden Fall zu Hause wohnen bleiben möchten und sich dennoch im Alltag Unterstützung wünschen. Zudem ist im Bedarfsfall schnell Hilfe zur Stelle.

Das Betreute Wohnung wirkt folgenden Risiken im Alltag entgegen. Vor allem Stürze oder Unfälle ereignen sich – statistisch gesehen – häufig bei alleinlebenden älteren Menschen. Hinzu können schlechte Ernährung, Vereinsamung und mangelnde Hygiene kommen. Die Betroffenen laufen Gefahr, sich zu vernachlässigen oder zu überfordern. Wenn diese Entwicklung langsam, schleichend verläuft, wird sie von den Betroffenen häufig gar nicht wahrgenommen.

Davor schützt eine kontinuierliche Betreuung mit Hausbesuchen, die ein wesentlicher Bestandteil des „Betreuten Wohnens zu Hause“ sind. Die Pflegekassen übernehmen solche Beratungsleistungen nicht, ambulante Dienste haben sie daher nur sehr reduziert im Programm. Bei der häuslichen Pflege haben Pflegekräfte des ambulanten Dienstes dafür meist keine Zeit.

„Betreutes Wohnen zu Hause“ ist derzeit keine Wohnform, die häufig angeboten wird. Bisher gibt es Projekte, die unterschiedliche Träger haben. Dazu gehören beispielsweise gemeinnützige Vereine, Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften oder Altenhilfeeinrichtungen. Die Angebote richten sich an ältere Bewohner einer Siedlung oder an alle Hilfebedürftigen einer Gemeinde. Vertragliche Vereinbarungen, die Finanzierung und die Betreuungskonzepte sind von Projekt zu Projekt individuell verschieden.

Welche Leistungen werden angeboten?

Meist besteht das Leistungsangebot aus Grundleistungen. Für diese wird für gewöhnlich eine Betreuungspauschale erhoben. Daneben gibt es noch Wahlleistungen, die gesondert abgerechnet werden und bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Meist handelt es sich um Einkaufsdienste, wirtschaftliche Hilfen, Besuchs- und Begleitdienste, Essen auf Rädern oder ambulante Pflege. Zu den Grundleistungen zählen:

  • Organisation und Vermittlung von Hilfsdiensten;
  • Informationen: Alle Teilnehmer erhalten Informationen über die Angebote für ältere Menschen im Einzugsbereich des „Betreuten Wohnens zu Hause“.
  • Beratungsangebote: Die Mitarbeiter des „Betreuten Wohnens zu Hause“ stehen zu festen Dienstzeiten als Ansprechpartner zu Verfügung.
  • Regelmäßiger Kontaktbesuch: Ein persönlicher Betreuer kommt monatlich, vierzehntägig oder wöchentlich (bisweilen auch mehrmals in der Woche) ins Haus. Er hilft bei Alltagsproblemen. Ein wachsender Hilfebedarf kann durch die Besuche erkannt werden.

Je nach Projekt können auch weitere Grundleistungen zum Standardprogramm gehören. Hierzu zählen beispielsweise ein Anschluss an ein Notrufsystem oder die Organisation von Freizeitangeboten (Seniorennachmittag, Ausflüge, Weihnachtsfeier usw.)

Der monatliche Pauschalpreis liegt bisweilen unter 50 Euro und kann auch um die 100 Euro betragen. Die Gebühr ist Anbieter spezifisch und hängt davon ab, ob der Träger bezuschusst wird, oder ob er mit Fachkräften oder Ehrenamtlichen zusammenarbeitet.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011