Impfen: Empfehlungen, Impfstoffsicherheit, Impfkalender, Impfabstand

Wer erstellt die öffentlichen Impfempfehlungen und Impfpläne?

Für das Impfwesen in Deutschland ist die STIKO, die Ständige Impfkommision am Robert-Koch-Institut, zuständig. Sie spricht Empfehlungen aus, die nach der Gesetzeslage in Deutschland von den Gesundheitsministerien der Bundesländer umgesetzt werden können. Rechtlich wirksam werden die Empfehlungen der STIKO also erst, wenn sie in den einzelnen Bundesländern von den obersten Landesgesundheitsbehörden in die „öffentlichen Empfehlungen“ aufgenommen wurden.

Die Bundesländer sind zuständig für:

  • öffentliche Empfehlungen von Impfungen,
  • kostenlose Angebote von Impfmaßnahmen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst,
  • die Regelungen beim Auftreten von Impfschäden (siehe dazu Kinderportal/Impfungen/Impfschäden).
    Zuständige Behörden sind hier die Versorgungsämter.

In der STIKO sitzen vom Bundesminister für Gesundheit ernannte Fachleute aus verschiedenen Gebieten der Medizin, beispielsweis Bakteriologen, Immunologen, Vertreter aus der Kinderheilkunde usw., seit einiger Zeit auch ein Vertreter der Krankenkassen.

Zuständig für die Impfmaßnahmen im internationalen Reiseverkehr sind die jeweiligen Staaten selbst. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat eine überwachende Funktion und veröffentlicht die Infektionszahlen.

Wer überwacht die Impfstoffsicherheit?

Für die Impfstoffsicherheit ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. So läuft bsp. die Zulassung der Impfstoffe über diese Einrichtung. Auch Meldungen, welche die Nebenwirkungen oder Impfzwischenfälle betreffen, werden hier bearbeitet.

Gentechnologisch hergestellte Vakzine jedoch unterliegen der Zulassung und Überwachung der europäischen Impfstoffbehörde in London.

Einteilung der Impfungen und Impfkalender der STIKO

Die STIKO teilt Schutzimpfungen nach epidemiologischen Gesichtspunkten unterschiedlich ein. Aus dieser unterschiedlichen Klassifizierung leiten sich oft auch unterschiedliche Kostenübernahmeregeln ab. Folgende Unterscheidungen werden getroffen:

  • Standardimpfungen (S) (= Regelimpfungen): Dabei handelt es sich um allgemein empfohlene Impfungen, die auch im Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgelistet sind. Diese Standardimpfungen richten sich bsp. gegen Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, humane Papillomaviren (HPV, Gebärmutterhalskrebs, für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Röteln, Mumps, Varizellen (Windpocken) und gegen Influenza (echte Grippe, Senioren). Im Impfkalender der STIKO finden sich genaue Empfehlung über das Impfalter, die Häufigkeit der Impfung und ob es sich um eine Grundimmunisierung (meist drei bis vier Impfungen gegen mehrere Erreger) oder Auffrischimpfung (siehe unten) handelt. Der Impfkalender wird ständig aktualisiert.
  • Auffrischimpfungen (A): Diese werden nach einem gewissen zeitlichen Abstand (5 bis 10 Jahre) nach der Grundimmunisierung empfohlen. Auffrischimpfungen gibt es beispielsweise gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten.
  • Indikationsimpfungen (I): Diese Impfungen werden für Risikogruppen empfohlen, bei denen ein individuell erhöhtes Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko für bestimmte Erkrankungen besteht (kein beruflich erhöhtes Risiko). Hierunter fällt bsp. die FSME-Imfung in Verbreitungsgebieten der Lyme-Borreliose (Teilen Süddeutschlands) oder eine Impfung gegen Hib bei Personen, deren Milz entfernt (Asplenie) wurde, sowie ein Schutz gegen Hepatitis A bei Menschen, die ein Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko haben.
  • Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos (B): Die Gefährdungsbeurteilung ergibt sich bsp. aufgrund der sogenannten Biostoffverordnung (EU-weite Direktive). Beispiele sind Impfungen gegen FSME und Tollwut bei Waldarbeitern oder Impfungen gegen Hepatitis A und B für Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind.
  • Impfungen aufgrund von Reisen (R): Diese Impfungen werden durchgeführt, um eine Ansteckung im Reiseland zu vermeiden. Sie werden meist von den Ziel- oder Transitländern verlangt. Die Erreger kommen für gewöhnlich in Deutschland nicht vor. Zu denken ist hier an Impfungen gegen Gelbfieber, Cholera oder Typhus. Darunter fällt aber auch eine FSME-Impfung eines Bewohners, der in Norddeutschland lebt, und der in bestimmten Teilen Süddeutschlands oder in Österreich Urlaub macht.
  • Postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungsimpfungen (P): Die Impfungen dienen dazu, um die Ausbreitung gefährlicher Erreger zu verhindern. Geimpft werden die Kontaktpersonen von Erkrankten oder Menschen, die direkten Erregerkontakt hatten, aber noch nicht erkrankt sind. Solche Impfungen werden bei Masern, Hepatitis A und B sowie bei FSME und Pocken angewendet. Neben der Impfung können gleichzeitig oder allein spezifische vorbeugende (= prophylaktische) Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Gabe von Immunglobulinen oder Chemotherapeutika (bsp. Antibiotika).

In welchen Abständen können Impfungen erfolgen?

Von der STIKO werden für die verschiedenen Impfungen Mindestabstände empfohlen, die man einhalten sollte, um einen guten Impferfolg zu erzielen. Gründe dafür sind folgende: Bei den viralen Lebendimpfstoffen wird eine Infektion nachgeahmt und der menschliche Organismus bildet Interferon, ein körpereigenes Eiweiß. Dieses ist gegen die Wild- und Impfviren wirksam. Eine erneute Impfung mit einem Lebendimpfstoff innerhalb kurzer Zeit (< 4 Wochen) brächte keinen Erfolg, da das Interferon auch gegen die Impfviren wirkt.

Möglich ist aber eine gleichzeitige Verabreichung von mehreren Lebendvakazinen. Dies wird recht erfolgreich beim Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln praktiziert.

Bei der Gabe von Tot- oder Toxoidimpfstoffen müssen keine Impfabstände eingehalten werden, weder zu anderen Tod- oder Toxoidimpfstoffen, noch zu Lebendimpfstoffen.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 30.10.2009