Anwendungsgebiete von Nervenblockaden

Nervenblockaden werden zu verschiedenen Zwecken eingesetzt. Bei diagnostischen Blockaden wird der Frage nachgegangen, ob der vermutete Nerv, die Nervenwurzel oder bestimmte Ganglien (=Nervenzellansammlungen) mit dem Schmerzgeschehnen etwas zu tun haben. Zu prognostischen Zwecken werden die Blockaden durchgeführt, um die Auswirkungen endgültiger therapeutischer Nervendurchtrennungen abzuschätzen oder vor aufwendigen Maßnahmen, wie der Implantation eines Spinalkatheters (siehe Spinalanästhesie). Um der Entstehung chronischer Schmerzen vorzubeugen, kann die Unterbrechung der Erregungsleitung prophylaktisch (=vorbeugend) erfolgen. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer Unterschenkelamputation, um dem Phantomschmerz vorzubeugen. Für therapeutische Zwecke werden die Blockaden beispielsweise zur akuten Behandlung eines Hexenschuss oder eines sympathisch unterhaltenen Schmerzes eingesetzt. Damit gemeint ist ein Schmerz, der meist nach Verletzungen auftritt und zu Störungen (Entzündung, Anschwellen, usw) durch Mitbeteilung des Sympathikus (Teil des vegetativen, nicht dem Willen unterlegenen Nervensystems) führt.

Die extremste Methode der Nervenblockade stellt die bewusste Zerstörung von schmerzleitenden Nervenfasern dar. Man spricht in diesem Zusammenhang von so genannten neurolytischen Nervenblockaden. Bei ihnen werden die schmerzleitenden Nerven irreversibel durch so genannte Neurolytika (bsp. Ethylenalkohol, Phenol oder Ammoniumsulfat) oder durch starke Hitze (Thermokoagulation) geschädigt. Die Methode findet beispielsweise Anwendung bei der Trigeminusneuralgie. Die bewusste Zerstörung der schmerzleitenden Nervenfasern wird als Ultima Ratio angesehen, wenn alle anderen sonst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung muss vorab unbedingt erfolgen und der operative Eingriff sollte nur die Ausnahme sein.

Informationen über Phantomschmerz
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