Das Rauchverbot in Deutschland

Grundsätzlich untersagt ein Rauchverbot, dass Tabak durch Rauchen an bestimmten Orten konsumiert wird. Durch das Rauchverbot sollen besonders Jugendliche und auch Passivraucher geschützt werden. Ab September 2007 wurde ein Rauchverbot in Bahnen und Bundesbehörden erlassen.

Auch in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis ist es nun strengstens untersagt zu rauchen. Ob Behörde, Amt, Dienststelle oder Gericht, alle die für den Bund tätig sind, müssen das Rauchen innerhalb des Gebäudes einstellen. Weiter wurde geregelt, dass weder auf Bahnhöfen, auf Flugplätzen noch auf Fährschiffen geraucht werden darf.

Jedoch besteht die Möglichkeit sogenannte Raucherzimmer anzubieten, die abgetrennt sind und in denen auch nicht gearbeitet werden darf.

Das Rauchen in gastronomischen Betrieben wird von den Bundesländern selbst geregelt und so variieren die Rauchverbote von Bundesland zu Bundesland. Es ist ratsam, wenn man ein Bundesland wechselt sich zu erkundigen, wo Rauchverbote gelten und wo nicht.

Denn bei Missachtung der Verbote können hohe Strafen auf einen zukommen.Besonders die Gastronomie Besitzer verurteilen dieses Gesetzt hart. Sie plädieren auf Abschaffung dieser Regelung, da sie Umsatzeinbußen einstecken müssen. So gibt es einige clevere Besitzer, die aus ihrer Bar einen Raucherclub gemacht haben und so das Gesetzt umgangen haben.

Denn dieser Club ist nur für Raucher und das wird auch am Eingang gekennzeichnet. Dies ist vom Gesetzgeber erlaubt und ermöglicht so den Gastronomie Besitzer seine rauchenden Stammgäste zu halten.

Immer mehr Ausnahmeregeln werden durch das Bundesverfassungsgericht erlassen und es stellt sich die Frage, wie lange wird es dieses Rauchverbot geben, wird es wieder verschärft oder doch wieder gekippt?