Ermittlung der Pflegestufe, Vorbereitung auf den Gutachterbesuch

Eine gute Vorbereitung auf den Gutachterbesuch und das Wissen, was bei diesem Besuch geschieht, kann helfen, diese Art Prüfungssituation gut zu meistern.

Von diesem Besuch hängt es für gewöhnlich ab, ob man die erhofften Leistungen bekommt oder nicht.

Im Folgenden werden viele nützliche Tipps aufgeführt.

Welche Unterlagen sollten bereitliegen?

Bereits bei der Ankündigung seines Hausbesuchs wird sie der Gutachter des MDK darum bitten, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Ärztliche Unterlagen,
  • Überleitungsberichte aus dem Krankenhaus,
  • Medikamentenverordnungen oder –pläne,
  • Pflegedokumentationen des Pflegedienstes,
  • Evtl. ein Pflegetagebuch (siehe eigenes Kapitel):

Das Pflegetagebuch können Sie dem MDK-Gutachter in Kopie mitgeben. Das Original sollten Sie für sich behalten.

Liegen von anderen Sozialleistungsträgern Gutachten oder Unterlagen vor, so richten sie auch diese griffbereit her (bsp. Schwerbehindertenausweis).

Welche allgemeinen Tipps gibt es für den Gutachterbesuch?

Versuchen Sie, so gelassen wie möglich zu sein. Beäugen und interpretieren Sie nicht jeden Blick oder jedes Räuspern des Gutachters. Verhalten Sie sich als Pflegeperson und als Pflegebedürftiger so normal wie möglich, um dem Gutachter ein realistisches Bild zu vermitteln.

Ein großes Problem ist, dass sich Pflegebedürftige bei einem Besuch durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft sehr stark zusammennehmen und erst wieder über ihre vielen Beschwerden klagen, wenn der Gutachter zur Tür hinaus ist. Es hilft auch nichts, wenn man den Pflegebedürftigen von vornherein sagt, sie sollen sich wie immer oder möglichst krank verhalten.

Damit der Gutachter – trotz des „Zusammennehmens“ des Pflegebedürftigen – ein realistisches Bild von der Pflegesituation erhält, ist es sinnvoll, die Fragen des Gutachters in die richtige Richtung zu lenken oder zu ergänzen.

Beispiel: So fragt der Gutachter Herrn Meier, ob er sich morgens allein zurechtmachen kann. Die Antwort von Herrn Meier, dass er dazu wirklich nicht zu senil ist, entspricht im Sinne der Pflegekasse nicht ganz der Wahrheit. Regulierend erwidert daher seine Tochter, die ihn pflegt: „Aber Papi, du weißt doch, dass du mit dem Verschluss der Zahnpasta nicht so gut zurechtkommst und ich dir die Zahnbürste herrichte. Außerdem bist du nach Deinem letzten Gichtanfall nicht mehr so beweglich, damit du dir den Rücken waschen kannst, sodass ich das mache.“

Ergänzt die Tochter so die Antwort ihres Vater, widerspricht sie ihm nicht direkt, stellt aber sehr genau dar, inwieweit sie ihm hilft.

Wie man sehr genau mitteilen kann, welche Verrichtungen man als Pflegeperson übernimmt, und trotzdem dem Pflegebedürftigen nicht widerspricht, mag auch folgendes Beispiel darlegen:

Der Gutachter des MDK fragt Frau Meier, ob sie sich noch selbst das Frühstück zubereiten kann. Sie antwortet darauf: „Aber selbstverständlich kann ich das, so alt und gebrechlich bin ich wirklich noch nicht.“ Ihr Sohn, der Frau Meier pflegt, ergänzt: „Wir richten doch morgens das Frühstück zusammen her. Ich schneide die Brote und schmiere Margarine drauf, du belegst sie mit unserer Lieblingswurst!“

Ergänzt der Sohn von Frau Meier die Aussage seiner Mutter auf diese Weise, so stellt er sie nicht bloß und vermittelt trotzdem einen guten Eindruck über die tatsächliche Situation.

Natürlich erfordern solche Antworten schon sehr genaue Kenntnisse über die Verrichtungen, die bei der Einstufung der Pflegestufe eine Rolle spielen! Eine wichtige Hilfestellung, um sich vorzubereiten, bietet hier das Kapitel „Zeitkorridore“.

Was tun, wenn die Tagesform des Pflegebedürftigen sehr unterschiedlich ist?

Die Tagesform kann bei bestimmten Krankheitsbildern, wie Multipler Sklerose oder Demenz, stark variieren. Wie es oft ist, geht es den Betroffenen am Gutachtertermin besonders gut. Aber ein Gutachter kann anhand der Diagnosen solche tagesabhängigen Schwankungen einschätzen.

Einen genauen Überblick über den Pflegebedarf kann hier ein Pflegetagebuch leisten, dass über einen längeren Zeitraum geführt wurde.

Welche Pflegepersonen sollten anwesend sein?

Die meisten Pflegebedürftigen begrüßen es, wenn die Pflegeperson(en) anwesend ist (sind). Meist handelt es sich um eine(n) Verwandte(n), was zusätzliches Vertrauen schafft. Für die Einschätzung der Pflegesituation ist es für gewöhnlich aber nicht hilfreich, wenn eine ganze Großfamilie bei der Begutachtung anwesend ist.

Wenn die Hauptpflegeperson und evtl. eine weitere Pflegeperson präsent sind, reicht dies in der Regel vollkommen aus.

Hat der Antragsteller („der Pflegebedürftige“) einen amtlich bestellten Betreuer, so muss dieser anwesend sein oder er muss sich durch eine legitimierte Person vertreten lassen.

Oftmals besteht der Wunsch – auch vonseiten des MDK-Gutachters – das die Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienstes bei dem Gutachterbesuch anwesend ist. Da der angegebene Beginn der Besuchszeit des MDK-Gutachters meist sehr weit gefasst ist, beispielsweise von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, ist es nicht sinnvoll den ambulanten Pflegedienst die ganze Zeit zu Hause warten zu lassen.

Vereinbaren Sie mit dem MDK-Gutachter, dass er Sie nach seinem letzten Termin kurz anruft und ihnen die genaue Uhrzeit seines Eintreffens mitteilt, damit sie den ambulanten Pflegedienst verständigen können.

Was macht der Gutachter vor dem PC?

Die Gutachter des MDK führen häufig ein Notebook mit sich, in den sie ihre Daten direkt eintippen. Eine Begutachtung kann so schneller erfolgen. Gerade ältere Menschen verunsichert diese Vorgehensweise bisweilen. Eine vorherige Erwähnung, dass der Gutachter sich so verhält, kann dazu beitragen, dass der Pflegebedürftige besser mit der Begutachtung zurechtkommt.

Wie prüft der Gutachter vor Ort?

Der Gutachter muss die Pflegesituation tatsächlich einschätzen können. Er wird sich von bestimmten Abläufen daher selbst überzeugen, in dem er den Pflegebedürftigen bittet, wenn möglich einzelne Tätigkeiten auszuführen. Dies kann das Aufstehen, das Zubinden der Schuhe oder das Anlegen von Stützstrümpfen sein. Allein auf die Aussagen der Pflegeperson und des Pflegebedürftigen darf er sich nicht verlassen.

Außerdem stellt der Gutachter auch Fragen an den Antragsteller mit denen er seine geistigen Fähigkeiten auslotet. Dies kann die Frage nach dem Namen oder nach dem aktuellen Datum bzw. Geburtsdatum sein. Viele Pflegebedürftige reagieren darauf sehr verärgert.

Die Fragen dienen aber lediglich dazu, um festzustellen, ob noch eine weiterführende Begutachtung hinsichtlich eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs (siehe eigenes Kapitel“) erfolgen sollte.

Sinnvoll ist es, den Pflegebedürftigen darauf vorzubereiten, dass solche Fragen kommen, und dass sie zur Routine beim Gutachterbesuch gehören.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011