Kategorien der Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel können zum Verbrauch bestimmte Mittel oder technische Produkte sein. Sie stehen – laut Gesetz – den Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Im Pflegemittelverzeichnis der Pflegekassen werden die Pflegehilfsmittel aufgeführt, welche in die Leistungspflicht der Pflegekassen fallen.

Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs (bsp. Toilettenpapier, Dosenöffner, Schuhanzieher) oder Medikamente sind hier nicht gemeint.

Im Hilfsmittelverzeichnis wird nach Produktgruppen unterschieden. Zu den Hilfsmitteln gehören u.a.:

  • Pflegeverbrauchsmittel: Dabei handelt es sich beispielsweise um Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzbekleidung und Desinfektionsmittel. Zu diesen Verbrauchsmitteln gehören jedoch nicht Inkontinenzhilfen wie Windelhosen oder Pants. Sie sind Hilfsmittel der Krankenkassen und von ihnen bereitzustellen.
  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: In diese Kategorie fallen technische Hilfsmittel, wie Pfegelifter, Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Pflegebetttische, Schieberollstühle sowie Umsetz- und Hebehilfen.
  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene: Hierunter fallen Bade- und Toilettenhilfen, Sicherheitsgriffe, Waschsysteme, Toilettenrollstühle sowie Duschrollstühle zum Schieben.
  • Pflegehilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung: Dies können Hilfen zum Verlassen und Aufsuchen der Wohnung sein, wie mobile Rampen oder Hebebühnen für Rollstühle.

Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden, wie Lagerungshilfen.

med. Redaktion Dr. med. Werner Kellner
Aktualisierung 09.05.2011