Hautkrebs – Vorsorgeuntersuchung

Zurzeit ist eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung noch nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch das kann sich schnell ändern. In einem Pilotprojekt „Hautkrebs-Test“ in Schleswig-Holstein sprechen sich die Teilnehmer für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung aus.

Dr. Klaus Bittmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, formuliert nach diesen Erkenntnissen eine klare Forderung: „Das Screening auf Hautkrebs muss Kassenleistung werden.“ Zurzeit wird die Einführung des Tests in den bundespolitischen Gremien geprüft.

Es wurden 366000 Patienten systematisch auf Hautkrebs untersucht. Das Ergebnis ist überzeugend. Es wurden über 3000 Hautkrebserkrankungen innerhalb eines Jahres gefunden. 44% der gefundenen bösartigen Melanome konnten mittels eines kleinen Eingriffes geheilt werden.

Testablauf:

Speziell geschulte Ärzte untersuchten den völlig entkleideten Patienten auf verdächtige Veränderungen an der Haut. Dabei werden auch die Schleimhäute und die Fußsohlen untersucht. Ist der untersuchende Arzt kein Dermatologe wird der Patient zum Dermatologen (Hautarzt) überwiesen, der dann die weitere Therapie festlegt.